ISSA [E-DE] 5000
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Beispiel: ●
Erlangte Nachweise, die die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentli cher falscher Darstellungen unterstützen, können auch die Beurteilung der Wirk samkeit der Funktion von Kontrollen unterstützen.
5.15.1.1. Würdigung von Informationen aus den Prüfungshandlungen zur Annahme und Fortführung des Auftrags (Vgl. Tz. 104) A319 Textziffer 75 verpflichtet den Prüfer, vorläufige Kenntnisse über die Auftragsumstände zu er langen, um eine angemessene Grundlage für die Feststellung zu schaffen, ob die Vorbedin gungen für die Prüfung vorliegen. Diese vorläufigen Kenntnisse sind i.d.R. nicht ausreichend, um die Anforderungen in Tz. 103L und 103R zu erfüllen, aber sie können wichtige Nachweise liefern, um das erforderliche Verständnis zu unterstützen. Das bei der Auftragsannahme er langte Verständnis von den angewandten Kriterien kann der Prüfer bei der Durchführung von Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung ergänzen mit Informationen aus z.B.: ● sofern einschlägig, anderen vom Auftragsverantwortlichen für die Einheit durchgeführ ten Aufträgen, wie z.B. der Prüfung des Abschlusses oder einer Verifizierung bestimm ter Sachverhalte (z.B. Verifizierung des Wasserverbrauchs bei einer bedeutsamen be trieblichen Tätigkeit innerhalb der Einheit). ● bisherigen Erfahrungen mit der Einheit, falls solche Informationen weiterhin relevant und verlässlich sind als Nachweise für die laufende Prüfung. 5.15.1.2. Diskussion im Prüfungsteam (Vgl. Tz. 105) A320 Diskussionen zwischen dem Auftragsverantwortlichen und anderen Mitgliedern des Prüfungs teams mit Schlüsselfunktionen sowie etwaigen externen Sachverständigen des Prüfers mit Schlüsselfunktionen können: ● erfahreneren Mitgliedern des Prüfungsteams, einschließlich des Auftragsverantwortli chen, die Gelegenheit geben, ihre Einsichten auf der Grundlage ihrer Kenntnisse über die Einheit zu teilen. Das Teilen von Informationen trägt zu einem verbesserten Ver ständnis sämtlicher Mitglieder des Prüfungsteams bei. ● den Mitgliedern des Prüfungsteams ermöglichen, Informationen darüber auszutau schen, in welcher Weise und an welchen Stellen Nachhaltigkeitsinformationen für we sentliche falsche Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern an fällig sein könnten ● das Prüfungsteam bei der Planung und Durchführung der Prüfung unterstützen. A321 Wird der Auftrag von einer einzelnen natürlichen Person, wie z.B. einem Berufsangehörigen in Einzelpraxis, ausgeführt, kann die Würdigung der in Tz. 105 beschriebenen Sachverhalte den Prüfer dennoch bei der Identifizierung oder Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen unterstützen.
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