ISSA [E-DE] 5000

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ii. die Verfahren und Aufzeichnungen, sowohl innerhalb von Systemen der Informa tionstechnologie als auch manuellen Systemen, durch die die für die Nachhaltig keitsinformationen relevanten Nachhaltigkeitssachverhalte sowie bedeutsame Er eignisse und Umstände aufgezeichnet, verarbeitet, notwendigenfalls berichtigt, und an die zu berichtenden Nachhaltigkeitsinformationen übertragen werden. b. falls das Prüfungsurteil die Eignung der Ausgestaltung der Prozesse, Systeme oder Kontrollen abdeckt: i. die Identifizierung der Risiken, die das Erreichen der in der Beschreibung der Prozesse, Systeme oder Kontrollen erklärten Kontrollziele gefährden und ii. ob die in dieser Beschreibung identifizierten Kontrollen, wenn sie wie beschrie ben durchgeführt wurden, hinreichende Sicherheit über das Erreichen der Kon trollziele geben würden. c. falls das Prüfungsurteil die Wirksamkeit der Funktion der Prozesse, Systeme oder Kon trollen abdeckt, ob die Kontrollen während des gesamten vorgegebenen Zeitraums konsistent wie ausgestaltet angewandt wurden. 5.15.3.3. Besondere Überlegungen zur Feststellung der Eignung der Kriterien für Leis tung (Vgl. Tz. 78(c), 107) A334 Bei der Beurteilung, ob die Kriterien zur Beurteilung der Leistung der Einheit, geeignet sind kann der Prüfer würdigen, ob die Kriterien umfassen: a. Messgrößen oder Maßstäbe, die für die Festlegung der Zielvorgaben, leistungsbezoge nen Schlüsselindikatoren, Verpflichtungen oder anderer Ziele genutzt werden, an de nen Leistung zu messen ist, und b. Methoden der Messung oder Beurteilung der Leistung der Einheit. 5.15.3.4. Besondere Überlegungen zur Feststellung der Eignung der Kriterien für zu kunftsorientierte Nachhaltigkeitsinformationen (Vgl. Tz. 78(c), 107) A335 Bei der Beurteilung, ob die bei der Aufstellung der zukunftsorientierten Informationen der Ein heit anzuwendenden Kriterien geeignet sind, kann der Prüfer würdigen, ob die Kriterien um fassen: a. die Grundlage der zu treffenden Annahmen und die Art, Quellen und das Ausmaß der diesen Annahmen inhärenten Unsicherheit sowie b. die Messungs- oder Beurteilungsmethoden, die auf Grundlage der in (a) genannten Annahmen für die zu erstellenden zukunftsorientierten Nachhaltigkeitsinformationen zu nutzen sind. 5.15.4. Relevanz der Kriterien (Vgl. Tz. 78(c)(i), 107) A336 Bei der Beurteilung, ob die Kriterien relevant sind, kann der Prüfer würdigen, ob die Kriterien: a. zu Nachhaltigkeitsinformationen führen, die die vorgesehenen Nutzer bei der Entschei dungsfindung unterstützen b. von der Einheit oder einem Externen durch einen Prozess entwickelt wurden, der sich auf die Identifizierung oder Beurteilung fokussiert hat, ob die Nachhaltigkeitsinformatio-

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