ISSA [E-DE] 5000

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Ressourcenbeschränkungen zu behandeln bei der Erlangung erforderlicher Informatio nen hinsichtlich Informationen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette). A331 Ein Verständnis von dem Prozess zur Identifizierung oder Entwicklung und Anwendung der angewandten Kriterien, einschließlich des Prozesses der Einheit zur Identifizierung von zu be richtenden Nachhaltigkeitsinformationen, kann den Prüfer auch dabei unterstützen, die Eig nung der angewandten Kriterien festzustellen, einschließlich, ob die Kriterien: ● den Zweck der Nachhaltigkeitsinformationen behandeln ● transparent sind ● die vorgesehenen Nutzer oder ihre Vertreter bei der Identifizierung ihrer Informations bedürfnisse für die Entscheidungsfindung einbeziehen ● behandeln, wie die Kriterien unter den Umständen der Einheit angewandt werden, ein schließlich der Auswahl und Anwendung von mit den angewandten Kriterien in Ein klang stehenden Berichterstattungsmethoden ● angemessene Gründe für die Nutzung der Kriterien geben ● würdigen, ob die Kriterien spezifisch genug dahingehend sind, wie die Nachhaltigkeits sachverhalte gemessen oder beurteilt werden sollen. 5.15.3.1. Besondere Überlegungen zur Feststellung der Eignung der Kriterien für quali tative Informationen (Vgl. Tz. 78(c), 107) A332 Unter manchen Umständen kann der Prüfer feststellen, dass die Kriterien für qualitative Infor mationen ungeeignet sind. Beispielsweise sind nicht sämtliche Merkmale geeigneter Kriterien vorhanden, da es den Kriterien an Spezifität mangelt oder Kriterien für qualitative Informatio nen nicht vorhanden sind. Unter solchen Umständen kann der Prüfer erwägen: ● aufzufordern, dass die Einheit geeignete Kriterien entwickelt ● aufzufordern, dass die Einheit die Informationen, die sich aus der Anwendung der un geeigneten Kriterien ergeben würden, nicht berichtet, aber wenn die Einheit entschei det, diese Informationen zu berichten, die Informationen eindeutig als sonstige Informa tionen zu identifizieren, die nicht im Umfang der betriebswirtschaftlichen Prüfung ent halten sind, und Prüfungshandlungen in Übereinstimmung mit Tz. 171-177 durchzufüh ren. ● ob die Informationen irreführend sein können sowie die Auswirkung auf die Annahme und Fortführung des Auftrags ● die Auswirkung auf das Prüfungsurteil. 5.15.3.2. Besondere Überlegungen zur Feststellung der Eignung von Kriterien für Pro zesse, Systeme und Kontrollen (Vgl. Tz. 78(c), 107) A333 Unterliegen Nachhaltigkeitsinformationen über Prozesse, Systeme und Kontrollen der be triebswirtschaftlichen Prüfung, kann der Prüfer würdigen, ob die Kriterien Folgendes umfas sen: a. falls das Prüfungsurteil die Beschreibung des Prozesses der Einheit, ihrer Systeme oder Kontrollen abdeckt: i. die Kontrollziele und Kontrollen, die ausgestaltet sind, diese Ziele zu erreichen

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