ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
● Bestandteile der angewandten Kriterien identifizieren, die bei der Aufstellung der Nach haltigkeitsinformationen anfälliger für eine unrichtige Auslegung und Anwendung durch die Einheit sein können ● identifizieren, wo die Einheit in der Lage ist, bei der Anwendung der angewandten Kri terien Ermessen auszuüben, und die daher zu Risiken wesentlicher falscher Darstel lungen aufgrund von unter den Umständen der Einheit unangemessenen Beurteilun gen führen können ● Aspekte der angewandten Kriterien identifizieren, die anfälliger für Manipulation sein können, bspw., wenn der Einheit gestattet ist, die Informationen auf der Grundlage von „Einhaltung oder Erklärung“ aufzustellen, vorausgesetzt, die Einheit hat eine angemes sene Grundlage dafür ● feststellen, dass der Prozess der Einheit zur Identifizierung oder Entwicklung und An wendung der angewandten Kriterien mangelhaft ist, was unter den Umständen der Ein heit zu Risiken wesentlicher falscher Darstellungen bzgl. der Eignung oder angemes senen Anwendung der angewandten Kriterien führen kann. A329 Kriterien eines Rahmenwerks können für sich allein als nicht geeignet gewürdigt werden (z.B. können sie unvollständig sein oder bei der Anwendung einer Auslegung unterliegen). Demzu folge kann es notwendig sein, dass die Einheit die Kriterien des Rahmenwerks ergänzt, damit die angewandten Kriterien geeignet sind. Der Prozess der Entwicklung der angewandten Kri terien und deren Anwendung auf die Nachhaltigkeitssachverhalte kann komplex sein, Beurtei lung erfordern und anfällig sein für eine einseitige Ausrichtung. Die nach Tz. 107 erforderliche Feststellung kann dazu führen, dass der Prüfer Angaben identifiziert mit einer erhöhten Anfäl ligkeit für falsche Darstellung, oder den Prüfer veranlassen, die Eignung der angewandten Kriterien neu zu beurteilen. A330 Die Feststellung der Eignung der angewandten Kriterien kann ein Verständnis einschließen von: ● den/der mit der Identifizierung der Kriterien eines Rahmenwerks verbundenen Unsi cherheiten und Komplexität sowie etwaigen von der Einheit entwickelten Kriterien, die zur Ergänzung des Rahmenwerks genutzt werden ● den Kriterien für den Prozess der Einheit zur Identifizierung von zu berichtenden Nach haltigkeitsinformationen ● den Kriterien zur Identifizierung der Berichtsgrenze und ob diese für jede Angabe un terschiedlich ist ● sofern einschlägig, wie die Einheit ihre eigenen Kriterien entwickelt, einschließlich Kri terien, die zur Ergänzung der Kriterien eines Rahmenwerks genutzt werden ● den Kontrollen über den Prozess der Einheit zur Identifizierung oder Entwicklung und Anwendung der angewandten Kriterien ● ob etwaige Bestimmungen zur Erleichterung vorhanden sind. Solche Erleichterungen können sich auf Angabeverpflichtungen über einen bestimmten Zeitraum beziehen (z.B. ist eine Einheit für die ersten drei Berichtsjahre nur zur Bereitstellung von Umwel tinformationen verpflichtet) oder auf für die Erstellung der Nachhaltigkeitsinformationen erforderliche Daten und Informationen (z.B. um Bedenken über Anfangskosten und
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