ISSA [E-DE] 5000
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5.15.4.1. Würdigung der Relevanz der Kriterien, wenn die finanzielle Wesentlichkeit oder die Wesentlichkeit der Auswirkungen gelten (Vgl. Tz. 99, 107) A337 Relevante Kriterien, die die vorgesehenen Nutzer bei der Entscheidungsfindung unterstützen, können sich beziehen auf: a. entweder: i. die wesentlichen Auswirkungen von Umwelt-, Sozial- und Governance-Sachver halten auf die Strategie der Einheit, deren Geschäftsmodell und Leistung, die als „finanzielle Wesentlichkeit“ bezeichnet werden können, oder ii. die wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Einheit auf die Umwelt, Gesellschaft oder Wirtschaft, die als „Wesentlichkeit der Auswirkungen“ bezeichnet werden können, oder b. sowohl die finanzielle Wesentlichkeit als auch die Wesentlichkeit der Auswirkungen, die von den angewandten Kriterien als „doppelte Wesentlichkeit“ beschrieben werden können. 5.15.4.2. Vollständigkeit der Kriterien (Vgl. Tz. 78(c)(ii), 107) A338 Bei der Beurteilung der Vollständigkeit der Kriterien, einschließlich von der Einheit zur Ergän zung etwaiger genutzter Kriterien eines Rahmenwerks entwickelter Kriterien, kann der Prüfer würdigen, ob sie behandeln: ● Themen oder Aspekte von Themen, von denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie sich auf die Entscheidungen vorgesehener Nutzer auswirken, oder die nicht ohne Weiteres gemessen und beurteilt werden können wie andere Themen oder Aspekte von Themen ● die Grundlage für bedeutsame Beurteilungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitsin formationen ● die Quelle von bedeutsamen inhärenten Unsicherheiten bei der Anwendung der Krite rien ● die Berichtsgrenze. 5.15.4.3. Verlässlichkeit der Kriterien (Vgl. Tz. 78(c)(iii), 107) A339 Bei der Beurteilung, ob die Kriterien verlässlich sind, kann der Prüfer würdigen: ● ob die Messung oder Beurteilung der Nachhaltigkeitssachverhalte mit dem notwendi gen Genauigkeitsgrad vorgenommen werden kann, um unter den Auftragsumständen relevant zu sein ● ob die Kriterien auf Definitionen mit wenig oder keiner Mehrdeutigkeit basieren ● ob die Anwendung der Kriterien eine hinreichend konsistente Messung oder Beurtei lung der Nachhaltigkeitssachverhalte bei Nutzung unter ähnlichen Umständen durch unterschiedliche Parteien erlaubt ● die Quellen der Kriterien und der für ihre Entwicklung genutzte Prozess. 5.15.4.4. Neutralität der Kriterien (Vgl. Tz. 78(c)(iv), 107) A340 Bei der Beurteilung, ob die Kriterien neutral sind, kann der Prüfer würdigen, ob die Kriterien:
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