ISSA [E-DE] 5000
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● eine ausgewogene Angabe von sowohl vorteilhaften als auch unvorteilhaften Informati onen erfordern und nicht einer einseitigen Ausrichtung des Managements unterliegen durch Ausschluss etwaiger Themen oder Aspekte von Themen nur auf der Grundlage, dass sie ein schlechtes Licht auf die Einheit werfen können ● nicht zu Informationen führen, die für die vorgesehenen Nutzer bei der Auslegung der Nachhaltigkeitsinformationen irreführend sind ● zwischen Berichtszeiträumen konsistent sind, es sei denn, es gibt eine angemessene Grundlage für die Änderung ● behandeln, wie die Informationen dargestellt und angegeben werden, um die Gelegen heit zur einseitigen Ausrichtung des Managements zu reduzieren ● von der Einheit entwickelt wurden (z.B. können sie einer einseitigen Ausrichtung des Managements unterliegen). A341 Stehen die Kriterien nicht im Einklang mit vorherigen Berichtszeiträumen, kann der Prüfer wür digen, ob: ● die Einheit eine angemessene Grundlage für die Änderung hat, bspw. kann die Einheit ihren Prozess zur Erstellung der Nachhaltigkeitsinformationen entwickeln und verbes sern und es kann sein, dass die von der Einheit entwickelten Kriterien geändert wur den, um angemessenere oder modernere Ansätze, Daten oder Methoden widerzuspie geln ● die Grundlage für die Änderung ausreichend in den Nachhaltigkeitsinformationen dar gelegt und erläutert wird ● die Kriterien sich von den in der Branche oder Sektor der Einheit gewöhnlicherweise genutzten unterscheiden, da dies ein Anzeichen für eine einseitige Ausrichtung des Managements sein kann ● die Änderung zu Informationen führt, die immer positiv sind (z.B. Änderungen der Krite rien durch das Management von Jahr zu Jahr, damit das Ergebnis positiver aussieht). 5.15.4.5. Verständlichkeit der Kriterien (Vgl. Tz. 78(c)(v), 107) A342 Bei der Beurteilung, ob die Kriterien verständlich sind, kann der Prüfer würdigen, ob die Krite rien: ● klar und eindeutig sind ● die vorgesehenen Nutzer in die Lage versetzen werden, die vorgebrachten Haupt punkte ohne Weiteres zu identifizieren und angemessen zu folgern, ob sie ihre Ent scheidungsfindung beeinflussen ● zu einer Darstellung führen werden, die keine relevanten Informationen verschleiert ● zu einer klaren Darstellung der Nachhaltigkeitsinformationen in einer Art und Weise führen werden, die die Hauptmerkmale der berichteten Informationen wirksam zusam menfasst und auf diese aufmerksam macht ● zu Nachhaltigkeitsinformationen führen werden, die kohärent, leicht nachvollziehbar, klar und logisch sind
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