ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
● zu Nachhaltigkeitsinformationen führen werden, die ohne Weiteres auffindbar sind, z.B. kann es sein, dass die Informationen schwer zu finden sind, wenn sie auf verschiedene Berichte und Webseiten verteilt sind oder durch Verweise aufgenommen sind ● zu Nachhaltigkeitsinformationen führen werden, die angemessen ausgewogen sind zwischen Prägnanz, um verständlich zu sein, und Relevanz ● zu logischen und vergleichbaren Zeiträumen führen werden, je nachdem, ob es sich: – um einen Zeitpunkt handelt (z.B. bei einer nicht den Zeitraum abdeckenden Be schreibung oder Implementierung eines Prozesses) – um beendete Zeiträume handelt (z.B. bei vergangenheitsorientierten Informatio nen) – um Zeiträume handelt, die in der Zukunft enden (z.B. bei Strategie, Zielvorgaben oder Verpflichtungen) 5.15.5. Verständnis von den Berichterstattungsmethoden der Einheit (Vgl. Tz. 108-109) A343 Berichterstattungsmethoden sind die Grundlagen, Konventionen, Regelungen und Gepflogen heiten, die von einer Einheit bei der Erstellung und Darstellung der Nachhaltigkeitsinformatio nen angewandt werden. Die Berichterstattungsmethoden der Einheit sind für sich allein keine Kriterien, aber sie unterstützen die Einheit, die angewandten Kriterien einzuhalten. Es ist not wendig, dass die Kriterien ausreichende Grundsätze als Grundlage für die Einheit beinhalten, um Berichterstattungsmethoden auszuwählen und anzuwenden, die in Einklang stehen mit den zugrunde liegenden Konzepten in den Anforderungen der Kriterien, und die die Ziele der Anforderungen der Kriterien erfüllen, wie in Tz. A2 erläutert. Liefern die bestehenden Kriterien keine ausreichenden Grundsätze für die Einheit, um Berichterstattungsmethoden auszuwäh len und anzuwenden, kann es notwendig sein, Kriterien eines anderen Rahmenwerks zu iden tifizieren oder von der Einheit entwickelte Kriterien zu entwickeln. Sachverhalte, die der Prüfer bei der Erlangung eines Verständnisses von der Auswahl und Anwendung von Berichterstat tungsmethoden durch die Einheit würdigen kann, einschließlich etwaiger Änderungen und der Gründe für diese Änderungen, können einschließen: ● Berichterstattungsmethoden, die von ähnlichen Einheiten, wie z.B. denen aus dersel ben Branche oder demselben Rechtsraum, genutzt werden ● die von der Einheit genutzten Methoden zu Ansatz, Messung, Darstellung und Angabe bedeutsamer Nachhaltigkeitsinformationen oder zur Behandlung ungewöhnlicher oder außergewöhnlicher Umstände ● die Auswirkungen von bedeutsamen Regelungen in umstrittenen oder neu aufkom menden Bereichen, für die es keine verbindlichen Leitlinien oder keinen Konsens gibt ● Veränderungen im Umfeld, wie z.B. Veränderungen in angewandten Kriterien, Geset zen und anderen Rechtsvorschriften oder der anerkannten Auslegung der Kriterien, die eine Änderung der Berichterstattungsmethoden der Einheit notwendig machen können ● Kriterien sowie Gesetze und andere Rechtsvorschriften, die für die Einheit neu sind, sowie die Frage, wann und wie die Einheit solche Anforderungen übernehmen oder einhalten wird.
178 © IDW Verlag GmbH
Made with FlippingBook Annual report maker