ISSA [E-DE] 5000
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c. der Unsicherheiten i.V.m. den in den Nachhaltigkeitsinformationen berichte ten Mengen ii. Änderungen gegenüber dem vorhergehenden Zeitraum in der Art der Einheit, ih rer Geschäftsrisiken oder der Berichtsgrenze, einschließlich der Frage, ob es et waige Zusammenschlüsse, Akquisitionen, Veräußerungen oder Auslagerungen von Funktionen gegeben hat iii. der Häufigkeit und Art der Betriebsunterbrechungen. b. dem Entwicklungsstand der Prozesse und Kontrollen über Nachhaltigkeitsinformatio A347 Ein Verständnis von der Berichtsgrenze kann die Analyse komplexer Organisationsstrukturen (z.B. mehrere betriebliche Einheiten in unterschiedlichen Rechtsräumen), vertraglicher Bezie hungen und Tätigkeiten innerhalb der Wertschöpfungskette der Einheit erfordern. Auch die Art und Weise, wie betriebliche Tätigkeiten organisiert sind, kann Auswirkungen auf die Berichts grenze haben. Beispielsweise kann es sein, dass eine Einrichtung im Besitz einer Partei ist, von einer anderen betrieben wird und Materialien ausschließlich für eine dritte Partei verarbei tet, aber die Nachhaltigkeitstätigkeiten aller drei Einheiten innerhalb der Berichtsgrenze liegen können. Ein Verständnis von den Tätigkeiten innerhalb der Berichtsgrenze hilft dem Prüfer: ● zu verstehen, ob die Angaben beeinflusst werden durch Komplexität, Beurteilung, Än derung, Unsicherheit oder Anfälligkeit für falsche Darstellungen aufgrund einer einseiti gen Ausrichtung des Managements oder doloser Handlungen. ● Angaben zu identifizieren, bei denen es notwendig sein kann, die Tätigkeit Anderer zu nutzen, um ausreichende geeignete Nachweise zu erlangen. ● die Mitglieder des Prüfungsteams und andere Parteien zu identifizieren, mit denen der Auftragsverantwortliche die Anfälligkeit von Angaben für wesentliche falsche Darstel lungen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – diskutiert ● eine angemessene Wesentlichkeit für die einschlägigen Angaben zu würdigen oder festzustellen ● Art, zeitliche Einteilung und Umfang weiterer Prüfungshandlungen festzulegen ● Angaben zu identifizieren, bei denen es schwierig sein kann, ausreichende geeignete Nachweise zu erlangen, und folglich die Auswirkungen auf den Prüfungsvermerk. 5.15.6.3. Verständnis von den Zielen, Zielvorgaben oder strategischen Zielen der Einheit (Vgl. Tz. 110(c)) A348 Ein Verständnis von den Zielen, Zielvorgaben oder strategischen Zielen in Bezug auf Nach haltigkeitssachverhalte und Maßstäbe, die zur Beurteilung der Leistung der Einheit genutzt werden, können dem Prüfer helfen, Anreize und Druck zu identifizieren, die die Anfälligkeit der Nachhaltigkeitsinformationen für eine einseitige Ausrichtung des Managements oder dolose Handlungen erhöhen. nen und dem Umfang, in dem sie den Einsatz von IT integrieren. 5.15.6.2. Verständnis von der Berichtsgrenze (Vgl. Tz 110(b))
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