ISSA [E-DE] 5000

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5.15.6.4. Verständnis von dem rechtlichen und regulatorischen Rahmen (Vgl. Tz. 111) A349 Die Auswirkungen von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften auf die Nachhaltigkeitsinfor mationen werden variieren. Solche Gesetze und andere Rechtsvorschriften, denen eine Ein heit unterliegt, stellen den rechtlichen und regulatorischen Rahmen dar. Die Bestimmungen mancher Gesetze oder anderer Rechtsvorschriften können eine unmittelbare Auswirkung auf die Nachhaltigkeitsinformationen haben, indem sie die anzuwenden Kriterien festlegen oder Angaben bestimmen können, die verpflichtend in die Nachhaltigkeitsinformationen einer Ein heit aufzunehmen sind. A350 Es kann sein, dass andere Gesetze und andere Rechtsvorschriften keine unmittelbaren Aus wirkungen auf die Festlegung der Angaben in den Nachhaltigkeitsinformationen haben, den noch kann ihre Einhaltung für die betrieblichen Aspekte des Geschäfts grundlegend sein. Ver stöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften, die grundlegende Auswirkungen auf die betrieblichen Tätigkeiten der Einheit haben, können Konsequenzen für die Angaben der Ein heit haben. A351 Um ein Verständnis von dem rechtlichen und regulatorischen Rahmen sowie davon zu erlan gen, wie die Einheit diesen Rahmen einhält, kann der Prüfer z.B.: ● sein vorhandenes Verständnis von den die Einheit betreffenden branchenbezogenen, rechtlichen und anderen externen Faktoren nutzen ● das Verständnis von solchen Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften, die Kriterien, Rahmenwerke, Standards oder Leitlinien festlegen, aktualisieren ● Befragungen des Managements zu sonstigen Gesetzen oder anderen Rechtsvorschrif ten durchführen, von denen erwartet werden kann, dass sie grundlegende Auswirkun gen auf die betrieblichen Tätigkeiten der Einheit haben, und ● Befragungen des Managements zu den die Einhaltung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften betreffenden Regelungen oder Maßnahmen der Einheit durchfüh ren. 5.15.7. Befragungen und Diskussionen mit geeigneten Parteien (Vgl. Tz. 112) A352 Befragungen geeigneter Parteien und, falls angemessen, Anderer innerhalb der Einheit, kön nen dem Prüfer unterschiedliche Perspektiven bei der Durchführung von Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung bieten. An die für die Überwachung Verantwortlichen gerichtete Befragungen können dem Prüfer dabei helfen, den Umfang der Aufsicht der für die Überwachung Verantwort lichen über die Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen zu verstehen. ● Befragungen des Managements können dem Prüfer dabei helfen, die Angemes senheit der Auswahl und Anwendung der angewandten Kriterien zu beurteilen. ● An den hausinternen Rechtsberater gerichtete Befragungen können Informationen liefern über Sachverhalte wie z.B. Rechtsstreitigkeiten, Einhaltung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften, bekannte oder vermutete dolose Handlungen mit Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsinformationen. Beispiele: ●

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