ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
● der Aufnahme von unwesentlichen Nachhaltigkeitssachverhalten, die innerhalb der Nachhaltigkeitsinformationen zu berichtende Nachhaltigkeitssachverhalte verschleiern. A403 Wirft die Beurteilung des Kontrollumfelds der Einheit oder anderer Komponenten von internen Kontrollen durch den Prüfer Zweifel auf, ob Nachweise als Grundlage für das Prüfungsurteil erlangt werden können, kann der Prüfer: ● zusätzliche Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durchführen, bis Nachweise er langt wurden, um die Zweifel des Prüfers zu beheben ● den Auftrag niederlegen, wenn dies nach Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften zulässig ist, oder ● die Auswirkungen auf den Vermerk des Prüfers würdigen. 5.15.11. Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen (Vgl. Tz. 122L, 122R) A404 Die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen beinhaltet pflichtgemäßes Ermessen auf Grundlage des Verständnisses des Prüfers von den Nachhal tigkeitssachverhalten und den Nachhaltigkeitsinformationen sowie von der Einheit und ihrem Umfeld. A405 Die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen beinhaltet auch, dass der Prüfer die Möglichkeit des Eintretens einer falschen Darstellung (d.h. ihre Wahrscheinlichkeit) und dass sie wesentlich ist, falls sie eintritt, würdigt (d.h., ob die mögliche falsche Darstellung von einem Ausmaß oder einem Schweregrad ist, so dass vernünftiger weise erwartet werden könnte, dass sie die Entscheidungen von Nutzern beeinflusst). A406L Die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Anga beebene bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit ist weniger um fangreich als bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit. Dies ist der Fall, weil: ● die Breite und Tiefe des Verständnisses des Prüfers, das die Grundlage für die Identifi zierung und Beurteilung bildet, unterschiedlich ist, da sich die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung von einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinrei chender Sicherheit unterscheiden und weniger umfangreich sind. ● der Prüfer nicht verpflichtet ist, Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussa geebene bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit zu identi fizieren und zu beurteilen und ● der bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger ist als die bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit erlangte Prüfungssicherheit. A407 Die Kombination aus Wahrscheinlichkeit und Ausmaß einer möglichen falschen Darstellung bestimmt, wo das identifizierte Risiko im Spektrum der Risiken beurteilt wird. Die Vornahme dieser Beurteilung fließt in die Planung weiterer Prüfungshandlungen durch den Prüfer zur Behandlung des Risikos ein. Je stärker die Kombination aus Wahrscheinlichkeit und Ausmaß, desto höher ist die Beurteilung des Risikos; je schwächer die Kombination aus Wahrschein lichkeit und Ausmaß, desto niedriger ist die Beurteilung des Risikos.
192 © IDW Verlag GmbH
Made with FlippingBook Annual report maker