ISSA [E-DE] 5000
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A408 Die Weise, in der der Prüfer die Angaben für Zwecke der Planung und Durchführung der Prü fung gruppiert (siehe Tz. A285–A287), wirkt sich darauf aus, wie der Prüfer die Risiken we sentlicher falscher Darstellungen identifiziert und beurteilt. A409L Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit ist die Erwartung des Prü fers, dass eine falsche Darstellung eintritt und sie wesentlich ist, würde sie eintreten, weniger spezifisch als bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit, da sie auf begrenzteren Informationen basiert, wie in Tz. A406L erläutert. Darüber hinaus ist das Prüfungsurteil bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit dahinge hend formuliert, ob dem Prüfer etwas bekannt geworden ist, das ihn zu der Auffassung veran lasst, dass die Nachhaltigkeitsinformationen nicht in allen wesentlichen Belangen in Überein stimmung mit den angewandten Kriterien sachgerecht erklärt (oder ordnungsgemäß aufge stellt) sind. Falls daher dem Prüfer bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit während der Durchführung von Prüfungshandlungen als Reaktion auf die beurteil ten Risiken Sachverhalte bekannt werden, die darauf hinweisen, dass die Nachhaltigkeitsin formationen wesentlich falsch dargestellt sein können, ist der Prüfer nach Tz. 148L verpflichtet, zusätzliche Prüfungshandlungen durchzuführen. A410 Bei der Würdigung des Ausmaßes einer möglichen falschen Darstellung kann der Prüfer die qualitativen und quantitativen Aspekte der möglichen falschen Darstellung würdigen (d.h. fal sche Darstellungen in einer Angabe können aufgrund von Größe, Art oder Umständen als wesentlich beurteilt werden). Die qualitativen und quantitativen Faktoren in Tz. A300 bzw. A301 können in dieser Hinsicht hilfreich sein. A411 Die Würdigung des Ausmaßes einer möglichen falschen Darstellung in einer qualitativen An gabe durch den Prüfer kann von der Bedeutung dieser Angabe für die vorgesehenen Nutzer abhängen. Beispielsweise können vorgesehene Nutzer den Bemühungen der Einheit zur Re duzierung von CO2-Emissionen größere Bedeutung beimessen als ihren Bemühungen, das Engagement im Gemeinwesen zu verbessern. Daher kann die Toleranz vorgesehener Nutzer gegenüber einer falschen Darstellung von Angaben zu Bemühungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen geringer sein als gegenüber Angaben zu Bemühungen, das Engagement im Gemeinwesen auszuweiten. Beispiel: Der Prüfer kann ein Risiko einer falschen Darstellung in einer Angabe einer Einheit identi fizieren und beurteilen, dass ihre Bemühungen zur Reduzierung von CO 2 -Emissionen die Ausweitung ihrer Kapazitäten zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung einschließen, sowie ihre Pläne beschreiben, die Technologie zu erwerben, um dies zu tun. Dies kann auf dem Verständnis des Prüfers basieren von: ● dem Druck, dem die Einheit gegenübersteht, die CO 2 -Emissionen zu reduzieren, um regulatorische Zielvorgaben zu erreichen und ● der Tatsache, dass der Erwerb der Technologie zur Kohlenstoffabscheidung und - speicherung für die Einheit wahrscheinlich unerschwinglich wäre.
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