ISSA [E-DE] 5000

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Ob der Prüfer die falsche Darstellung als wesentlich würdigt – sollte sie eintreten – hängt von der Bedeutung ab, die vorgesehene Nutzer der Angabe beimessen, sowie vom Aus maß der falschen Darstellung, die die Entscheidungen von vorgesehenen Nutzern beein flussen würde, was von Faktoren beeinflusst werden kann, einschließlich: ● aktuelle oder frühere Trends bei den CO 2 -Emissionen für die Einheit und die Bran che ● ob der Plan zur Reduzierung von CO 2 -Emissionen wichtig ist, um gesetzliche oder andere rechtliche Emissionszielvorgaben zu erreichen ● ob der Plan zum Ausbau der Kapazitäten zur Kohlenstoffabscheidung und -spei cherung der vorrangige Ansatz oder Teil eines mehrgleisigen Ansatzes zur Verrin gerung der CO 2 -Emissionen ist und ● ob Kunden, Mitarbeiter oder Investoren in der Branche den CO 2 -Emissionen eine Bedeutung beimessen. A412 Das Rahmenwerk der Nachhaltigkeitsberichterstattung kann die Angabe einer großen Anzahl einzelner Kennzahlen für unterschiedliche Nachhaltigkeitssachverhalte erfordern. Unter die sen Umständen: ● kann der Prüfer eine Gruppe von Kennzahlen für Zwecke der Identifizierung und Beur teilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen als eine Angabe behandeln (d. h., es ist nicht notwendig, dass der Prüfer das Risiko wesentlicher falscher Darstellun gen für jede einzelne Kennzahl identifiziert und beurteilt). Dies kann bspw. der Fall sein, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich vorgesehene Nutzer auf die Gruppe von Kennzahlen statt auf einzelne Kennzahlen fokussieren. ● Abhängig von den Tatsachen und Umständen kann der Prüfer feststellen, dass die Ri siken wesentlicher falscher Darstellungen für bestimmte Kennzahlen oder Gruppen von Kennzahlen unter den Umständen vertretbar sind (d. h., dass sie ein für den Auftrag vertretbares Maß haben (bei begrenzter Sicherheit) oder ein vertretbar niedriges Maß (bei hinreichender Sicherheit)). Unter diesen Umständen ist es nicht notwendig, dass der Prüfer weitere Prüfungshandlungen plant und durchführt. Ungeachtet der beurteil ten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen bei einer betriebswirtschaftlichen Prü fung mit hinreichender Sicherheit ist der Prüfer nach Tz. 140R verpflichtet, die Notwen digkeit zu würdigen, substanzielle Prüfungshandlungen für Angaben zu planen und durchzuführen, die nach Beurteilung des Prüfers wesentlich sind. A413 Es kann sein, dass sich die betriebswirtschaftliche Prüfung (und das Prüfungsurteil des Prü fers) nur auf bestimmte Kennzahlen bezieht. Unter diesen Umständen ist es wahrscheinlicher, dass die einzelnen Kennzahlen von Bedeutsamkeit für die vorgesehenen Nutzer sein können. Daher würde der Prüfer i.d.R. die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen für jede einzelne Kennzahl identifizieren und beurteilen. A414 Risiken wesentlicher falscher Darstellungen können sich auf eine oder mehrere Einheiten in nerhalb der Berichtsgrenze beziehen. Unter diesen Umständen kann der Prüfer würdigen, die Tätigkeit eines Teilbereichsprüfers zu nutzen, um die Risiken wesentlicher falscher Darstel-

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