ISSA [E-DE] 5000
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● Aufzeichnung von Informationen im falschen Zeitraum (Aussage Periodenabgren zung) – z.B. Aufzeichnung des Wasserverbrauchs einer Einheit im Zeitraum vor oder nach dem Zeitraum, in dem das Wasser tatsächlich verbraucht wurde ● Ungenauigkeiten in Informationen (Aussagen Genauigkeit und Bewertung) – z.B. aufgrund von ungenau kalibrierten Messgeräten, Übertragungs- oder anderen Feh lern bei der Aufzeichnung von Messungen oder der Nutzung ungeeigneter Umrech nungsfaktoren, wie z.B. die Nutzung eines CO2-Umrechnungsfaktors für Kernener gie, wenn die Einheit Kohle- und Ölfeuerungsanlagen hat ● Unterlassung von Informationen (Aussage zur Vollständigkeit) – ein Unternehmen berichtet bspw. über sein Bodensanierungsprogramm für drei seiner Abbaustätten, verschweigt aber zwei Standorte, an denen eine bedeutsame Degradation einge treten ist und an denen es keine Pläne zur Bodensanierung gibt ● falsch ausgewiesene Informationen (Aussage Darstellung, Ausweis und Verständ lichkeit) – z.B. weist die Einheit Saisonarbeitskräfte (hauptsächlich weiblich) als un befristete Vollzeitmitarbeiter aus, was zu einer fehlerhaften Berichterstattung über die Geschlechterverteilung in der Stammbelegschaft führt ● irreführende oder unklare Darstellung von Informationen (Aussage Darstellung, Ausweis und Verständlichkeit) – z.B. hebt der Aussteller vorteilhafte Informationen übermäßig hervor, indem er große, auffallende oder farbenfrohe Texte und Bilder nutzt oder die Darstellung auf andere Weise hervorhebt, unvorteilhafte Informatio nen stellt er aber weniger auffällig dar, z.B. durch Verwendung einer kleinen oder hellen Schriftart und weniger umfangreichem Text ● Einseitige Ausrichtung hinsichtlich Informationen, die sich auf positive Aspekte der Leistung fokussieren und negative Aspekte unterlassen (Aussage Darstellung, Aus weis und Verständlichkeit). A418R Das Management ist in einer einzigartigen Position, dolose Handlungen zu begehen, da es in der Lage ist, die Daten und Aufzeichnungen zu manipulieren und manipulierte Nachhaltig keitsinformationen aufzustellen, indem es Kontrollen außer Kraft setzt, die ansonsten wirksam zu funktionieren scheinen. Obwohl das Risiko einer Außerkraftsetzung von Kontrollen durch das Management von Einheit zu Einheit unterschiedlich sein wird, besteht das Risiko dennoch in allen Einheiten. Aufgrund der unvorhersehbaren Weise, in der eine solche Außerkraftset zung vorkommen könnte, handelt es sich um ein Risiko wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen und damit um ein Risiko wesentlicher falscher Darstellun gen am oberen Ende des Spektrums der Risiken. 5.15.13. Beurteilung der aus den Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung erlangten Nachweise (Vgl. Tz. 124) A419 Die Beurteilung der Komponenten des IKS der Einheit durch den Prüfer und sein Verständnis von den Kontrollen, zusammen mit etwaigen identifizierten Kontrollmängeln, können: 5.15.12. Außerkraftsetzung von Kontrollen durch das Management (Risikobeurteilung) (Vgl. Tz. 123R)
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