ISSA [E-DE] 5000

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a. die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen für die Angaben beeinflussen und b. auf Risiken wesentlicher falscher Darstellungen hinweisen, die sich auf viele Angaben auswirken können und somit allgemeine Reaktionen in Übereinstimmung mit Tz. 128L und 128R erfordern können. 5.16. Reaktion auf die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen 5.16.1. Planung und Durchführung weiterer Prüfungshandlungen (Vgl. Tz. 126L–127) A420 Die weiteren Prüfungshandlungen des Prüfers können eine Kombination aus Prüfungshand lungen einschließen, wie z.B. Inaugenscheinnahme/Einsichtnahme, Beobachtung, Bestäti gung, Nachrechnen, Nachvollzug, analytische Prüfungshandlungen und Befragung. Die Fest legung der weiteren bei einem bestimmten Auftrag durchzuführenden Prüfungshandlungen ist eine Frage des pflichtgemäßen Ermessens. Da Nachhaltigkeitsinformationen eine große Bandbreite von Umständen abdecken können, ist es wahrscheinlich, dass sich Art, zeitliche Einteilung und Umfang solcher Prüfungshandlungen von Auftrag zu Auftrag erheblich unter scheiden. Abgleich von Emissionsfaktoren mit geeigneten Quellen (z.B. amtliche Veröf fentlichungen) und Würdigung ihrer Anwendbarkeit unter den Umständen – Durchsicht von Joint-Venture-Vereinbarungen und anderen für die Berichts grenze der Einheit relevanten Verträgen – Abstimmung aufgezeichneter Daten mit z.B. den Kilometerzählern von Fahr zeugen, die Eigentum der Einheit sind – Nachvollzug von Berechnungen und Abstimmung festgestellter Unterschiede – Stichprobenprüfungen und unabhängige Analyse der Merkmale von Materia lien, wie z.B. Kohle, oder Beobachtung der Stichprobenverfahren der Einheit und Durchsicht von Aufzeichnungen von Labortestergebnissen – Prüfung der Genauigkeit von Berechnungen und der Eignung von genutzten Berechnungsmethoden – Abgleich aufgezeichneter Daten mit zugrunde liegenden Dokumenten, wie z.B. Produktionsaufzeichnungen, Aufzeichnungen über den Brennstoffverbrauch und Rechnungen über erworbene Energie. ● analytische Prüfungshandlungen, wenn eine Beziehung besteht zwischen den Nach haltigkeitsinformationen und anderen relevanten Informationen, so dass der Prüfer in der Lage sein kann, eine Erwartung zu entwickeln und diese mit dem Ergebnis der Messung oder Beurteilung der Nachhaltigkeitssachverhalte zu vergleichen. A421 Substanzielle Prüfungshandlungen können einschließen: ● Einzelfallprüfungen, z.B.: –

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