ISSA [E-DE] 5000

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5.18. Beurteilung der Beschreibung der angewandten Kriterien (Vgl. Tz. 162) A499 Die Vorbedingungen für eine betriebswirtschaftliche Prüfung nach Tz. 78 erfordern, dass die Kriterien, deren Anwendung der Prüfer bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen erwartet, den vorgesehenen Nutzern zur Verfügung stehen werden. Dies kann durch Verweise auf eine Beschreibung der angewandten Kriterien, die den vorgesehenen Nutzern zur Verfü gung steht, oder die Aufnahme einer Beschreibung der angewandten Kriterien und der Quellen dieser Kriterien in die Nachhaltigkeitsinformationen erfolgen, um vorgesehene Nutzer in die Lage zu versetzen zu verstehen, wie: a. der Inhalt der Nachhaltigkeitsinformationen, wie z.B. die Themen und Aspekte der The men, identifiziert und ausgewählt wurde b. die Informationsbedürfnisse der vorgesehenen Nutzer identifiziert wurden und c. der Nachhaltigkeitssachverhalt gemessen oder beurteilt wurde. A500 Verweise auf die oder Beschreibung der angewandten Kriterien und deren Quellen sind insb. wichtig, wenn: a. bedeutsame Unterschiede zwischen Kriterien bestehen, die von Einheiten in derselben Branche, Region oder in demselben Rechtsraum angewandt werden, von denen der Prüfer erwartet, dass ähnliche oder äquivalente Umstände vorliegen b. der Nachhaltigkeitssachverhalt in einem hohen Maß einer Messungs- oder Beurtei lungsunsicherheit unterliegt, wie z.B. zukunftsorientierte Nachhaltigkeitsinformationen, da es eine höhere Variabilität geben kann oder er mehr Auslegungsspielraum bieten kann als bei einer geringeren Unsicherheit. Dies kann zu Nachhaltigkeitsinformationen führen, die von vorgesehenen Nutzern missverstanden oder fehlinterpretiert werden können. A501 Bei der Beurteilung, ob der Verweis auf die Kriterien oder deren Beschreibung angemessen ist, kann der Prüfer würdigen, ob er behandelt: a. die Quelle der angewandten Kriterien und ob die angewandten Kriterien Kriterien eines Rahmenwerks sind, die in Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften enthalten sind oder von einer autorisierten oder anerkannten Organisation, die einen transparenten gebührenden Prozess befolgt, herausgegeben werden, andere Kriterien eines Rah menwerks oder von der Einheit entwickelte Kriterien b. wie Kriterien eines Rahmenwerks angewandt wurden, einschließlich der Berichterstat tungsmethoden der Einheit zur Anwendung der Kriterien eines Rahmenwerks c. wie die Feststellung bei anderen Kriterien eines Rahmenwerks oder von der Einheit entwickelten Kriterien vorgenommen wurde, dass diese, zusammen mit etwaigen Krite rien eines Rahmenwerks, geeignet sind d. sofern einschlägige Kriterien eines Rahmenwerks nicht angewandt wurden, die Gründe dafür e. die spezifischen Aspekte der Kriterien bzgl. bestimmter Arten von Nachhaltigkeitsinfor mationen, z.B.: i. die Grundlage für die Beurteilung der Vertretbarkeit der zugrunde liegenden An nahmen bei zukunftsorientierten Informationen

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