ISSA [E-DE] 5000
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und Beurteilung des Nachhaltigkeitssachverhalts nicht genutzt hat, was dazu geführt hat, dass er nicht so präzise ist wie von den angewandten Kriterien gefordert. A496 Zukunftsorientierte Informationen unterliegen i.d.R. einer größeren Messungs- und Beurtei lungsunsicherheit als vergangenheitsorientierte Informationen. Infolgedessen kann es ein brei tes Spektrum möglicher Ergebnisse geben und es kann schwierig sein, falsche Darstellungen zu identifizieren und zu beurteilen, einschließlich, ob die Annahmen: a. im Falle einer Prognose vertretbar sind oder b. im Falle einer Projektion realistisch und im Einklang mit dem Zweck der Informationen sind. A497 Der Prüfer kann würdigen, auf welche Weise falsche Darstellungen in zukunftsorientierten In formationen auftreten können, z.B.: a. kann es sein, dass Daten oder sonstige Informationen, die genutzt werden, nicht rele vant, vollständig oder verlässlich sind b. können Annahmen Informationen einschließen, die nicht relevant sind, wichtige Würdi gungen auslassen können, in sich nicht stimmig sein können oder die unangemessen gewichtet sein können c. kann es sein, dass Annahmen nicht mit den Entscheidungen oder der Absicht des Ma nagements in Einklang stehen, oder d. kann es eine unbeabsichtigte oder beabsichtigte Fehlanwendung von Annahmen auf die Daten oder sonstigen Informationen oder in Berechnungen von quantifizierbaren Informationen geben. In manchen Fällen können falsche Darstellungen aufgrund einer Kombination dieser Um stände auftreten. A498 Der Prüfer kann auch würdigen, ob Anzeichen für eine mögliche einseitige Ausrichtung des Managements bei der Auswahl von Annahmen, Methoden oder Daten vorliegen bzgl. der Weise, in der die Nachhaltigkeitsinformationen dargestellt sind, was auf eine falsche Darstel lung hinweist oder Auswirkungen auf die restliche betriebswirtschaftliche Prüfung haben kann. Beispielsweise können Anzeichen für eine mögliche einseitige Ausrichtung des Managements einschließen, wenn das Management: a. ohne angemessene Rechtfertigung die genutzten Annahmen oder Methoden geändert oder eine Beurteilung mit Ermessensspielraum vorgenommen hat, dass eine Änderung der Umstände eingetreten ist. b. Annahmen genutzt hat, die nicht in Einklang stehen mit Annahmen, die an anderer Stelle in der Geschäftstätigkeit der Einheit genutzt werden, einschließlich für Zwecke des Abschlusses oder betriebliche Zwecke, oder die nicht mit beobachtbaren Marktan nahmen in Einklang stehen. c. bedeutsame Annahmen ausgewählt hat, die die Ziele des Managements begünstigen oder auf ein Muster oder eine Tendenz hinweisen.
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