ISSA [E-DE] 5000

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A492 Falsche Darstellungen in qualitativen Informationen sind genauso wichtig wie falsche Darstel lungen in quantitativen Informationen. Werden die falschen Darstellungen in qualitativen Infor mationen nicht vom Management korrigiert, kann der Prüfer sie kumulieren, indem er sie auf listet oder sie in einer Kopie der Nachhaltigkeitsinformationen markiert oder hervorhebt. Ist es nicht möglich, die falschen Darstellungen zusammenzurechnen, um ihre Auswirkungen insge samt festzustellen, kann der Prüfer würdigen, ob es etwaige Gemeinsamkeiten unter den fal schen Darstellungen gibt, wie z.B. ob die falschen Darstellungen ein vorteilhafteres Ergebnis widerspiegeln, das insgesamt wesentlich ist, oder ob sie auf eine einseitige Ausrichtung des Managements hinweisen. A493 Andere Faktoren, die dem Prüfer helfen können, die Wesentlichkeit falscher Darstellungen zu beurteilen, schließen ein Verständnis ein (da)von: ● der zugrunde liegenden Ursache der identifizierten falschen Darstellungen. Liegt bspw. die qualitative falsche Darstellung vor, weil das Management absichtlich ent schieden hat, Tatsachen verzerrt darzustellen, kann dies auf die Möglichkeit hinweisen, dass die Nachhaltigkeitsinformationen eine wesentliche falsche Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen enthalten. ● ob eine falsche Darstellung eine mittelbare Auswirkung auf in anderen Prüfungsberei chen identifizierte falsche Darstellungen haben kann. Beispielsweise könnte sich eine ansonsten unwesentliche Überbewertung eines Elements mittelbar auf eine bedeutsa mere Berechnung, die das Element beinhaltet, auswirken und verursachen, dass diese Berechnung unter den in einer vertraglichen Anforderung enthaltenen erforderlichen Mindestschwellenwert oder unter die Qualifikationskriterien für ein Programm, eine Zu wendung oder Mittelbereitstellung fällt. In ähnlicher Weise könnte es sein, dass das Fehlen einer erforderlichen Genehmigung für einen relativ unwichtigen Geschäftsvorfall einzeln nicht wesentlich ist, aber es könnte Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Funktion von Kontrollen in Bereichen der Nachhaltigkeitsinformationen haben, die Nut zer als wichtig erachten könnten. 5.17.4.2. Messungs- oder Beurteilungunsicherheit A494 Der Nachhaltigkeitssachverhalt kann eine inhärente Messungs- oder Beurteilungsunsicherheit aufweisen (z.B. die Schätzung von langfristigen klimabezogenen Risiken entlang der Wert schöpfungskette der Einheit). Infolge der inhärenten Unsicherheiten bzgl. des Nachhaltigkeits sachverhalts kann es eine große Bandbreite möglicher Ergebnisse geben und es kann schwie rig sein zu identifizieren, ob eine wesentliche falsche Darstellung der Nachhaltigkeitsinforma tionen vorliegt. Der Prüfer kann würdigen, ob der Nachhaltigkeitssachverhalt so präzise ist wie von den angewandten Kriterien gefordert, und ob die von den angewandten Kriterien gefor derten Informationen über die inhärente Unsicherheit angegeben sind. Ohne unterstützende Angaben, die den vorgesehenen Nutzern helfen, die Unsicherheit zu verstehen, kann es sein, dass die angewandten Kriterien nicht geeignet und die Nachhaltigkeitsinformationen nicht an gemessen dargestellt sind. Textziffern 190(g) und A579 behandeln die angemessenen Be schreibungen, die in den Prüfungsvermerk aufzunehmen sind. A495 Ist die Unsicherheit nicht inhärent (d.h., wenn sie aus der mangelnden angemessenen Anwen dung der angewandten Kriterien resultiert), kann sie zu falschen Darstellungen führen. Bei spielsweise kann es sein, dass das Management angemessene Informationen zur Messung

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