ISSA [E-DE] 5000

ISSA [E-DE] 5000

Anmerkungen zum Flussdiagramm:

1. Der Prüfer ist verpflichtet zu würdigen, ob die Einheit über einen Prozess zur Identifi zierung der zu berichtenden Nachhaltigkeitsinformationen verfügt (Tz. 76(a)). Der Prü fer ist auch verpflichtet, die Eignung der Kriterien für die Nachhaltigkeitsinformationen zu beurteilen, was einschließen würde zu verstehen, ob die Einheit verpflichtet ist, über einen solchen Prozess zu verfügen, und ob die Kriterien hinsichtlich dieses Prozesses die in Tz. 78(c) genannten Eignungsmerkmale, insb. die Relevanz und Vollständigkeit der Kriterien, aufweisen. 2. Als Teil des Verständnisses des Prüfers von dem Informationssystem und den Kontrol len der Einheit erlangt der Prüfer ein Verständnis von dem Prozess der Einheit, und auf Grundlage dieses Verständnisses und im Kontext des Rahmenwerks der Berichterstat tung beurteilt der Prüfer, ob der Prozess die Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformatio nen angemessen unterstützt (Tz. 117 und 118). Das Verständnis des Prüfers von dem Prozess der Einheit kann, zusammen mit anderen Prüfungshandlungen zur Risikobeur teilung, aufzeigen, wo Risiken wesentlicher falscher Darstellungen vorliegen, ein schließlich in Bezug auf die Vollständigkeit der zu berichtenden Nachhaltigkeitsinfor mationen. 3. Kumulierte falsche Darstellungen schließen etwaige falsche Darstellungen ein, die aus wesentlichen Unterlassungen oder Verschleierungen in den zu berichtenden Nachhal tigkeitsinformationen resultieren.

Anforderungen und Anwendungshinweise als Referenz

Anforde rung [Anwen dungshin

Relevanter Auszug aus dem Wortlaut der Anforderung Der Prüfer hat...

weise] Tz. Nr.

76(a) [A3, A187]

zu würdigen, ob die Einheit über einen Prozess zur Identifizierung der zu berich tenden Nachhaltigkeitsinformationen verfügt.

76(b) [A190– A191]

zu beurteilen, ob das Management oder die für die Überwachung Verantwortlichen – je nachdem, was einschlägig ist – über eine angemessene Grundlage für die Nachhaltigkeitsinformationen verfügen.

78

zu beurteilen, ob die Kriterien, deren Anwendung der Prüfer bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen erwartet, für die Auftragsumstände geeignet sind und den vorgesehenen Nutzern zur Verfügung stehen werden. Dabei hat der Prüfer: ... (c) zu beurteilen, ob die Kriterien die folgenden Merkmale aufweisen: (i) Relevanz (ii) Vollständigkeit...

255 © IDW Verlag GmbH

Made with FlippingBook Annual report maker