ISSA [E-DE] 5000

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Anforde rung [Anwen dungshin

Relevanter Auszug aus dem Wortlaut der Anforderung Der Prüfer hat...

weise] Tz. Nr.

106 [A323]

ein Verständnis von den Nachhaltigkeitssachverhalten und den Nachhaltigkeitsin formationen zu erlangen, einschließlich der Merkmale von Ereignissen oder Um ständen, die zu wesentlichen falschen Darstellungen der Angaben führen könnten.

107 [A330– A331] 117 [A382– A384]

festzustellen, ob die angewandten Kriterien für die Auftragsumstände geeignet sind, einschließlich, dass sie die in Tz. 78 genannten Merkmale aufweisen.

ein Verständnis von dem Informationssystem und der Kommunikation der Einheit, die für die Nachhaltigkeitssachverhalte und die Aufstellung der Nachhaltigkeitsin formationen relevant sind, zu erlangen, einschließlich: (a) des Prozesses der Einheit zur Identifizierung von zu berichtenden Nachhaltig keitsinformationen ... zu beurteilen, ob das Informationssystem der Einheit die Aufstellung der Nachhal tigkeitsinformationen in Übereinstimmung mit den angewandten Kriterien ange messen unterstützt.

118 [A386]

121 [A402]

auf Grundlage seines Verständnisses von den Komponenten des IKS der Einheit hat der Prüfer zu würdigen, ob eine oder mehrere Kontrollmängel identifiziert wur den.

126L/R

weitere Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, deren Art, zeitliche Einteilung und Umfang auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellun gen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – auf Anga beebene/Aussageebene für die Angaben ausgerichtet sind.

153 [A472– A473]

die während der Prüfung identifizierten falschen Darstellungen zu kumulieren, so weit diese nicht zweifelsfrei unbeachtlich sind.

156

dem Management sämtliche während der betriebswirtschaftlichen Prüfung kumu lierten falschen Darstellungen zeitgerecht zu kommunizieren und das Management aufzufordern, diese falschen Darstellungen zu korrigieren.

160 [A491]

festzustellen, ob nicht korrigierte falsche Darstellungen einzeln oder insgesamt we sentlich sind. Bei der Vornahme dieser Feststellung hat der Prüfer den Umfang

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