ISSA [E-DE] 5000

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Beispiel 1 – Nicht modifizierter Prüfungsvermerk mit hinreichender Sicherheit zu den Nachhaltigkeitsinformationen einer kapitalmarktnotierten Einheit, die in Über einstimmung mit Kriterien zur sachgerechten Gesamtdarstellung aufgestellt sind Für Zwecke dieses Beispiels eines Prüfungsvermerks werden folgende Gegebenheiten angenommen: ● Eine betriebswirtschaftliche Prüfung mit hinreichender Sicherheit bzgl. des gesam ten Nachhaltigkeitsberichts der ABC Gesellschaft (die Gesellschaft), eine kapital marktnotierte Einheit, für das am 31.12.20x1 endende Jahr (die Nachhaltigkeitsin formationen). ● Die Nachhaltigkeitsinformationen werden vom Management der Gesellschaft in Übereinstimmung mit Kriterien zur sachgerechten Gesamtdarstellung (Rahmen werk der Nachhaltigkeitsberichterstattung Version x.1) aufgestellt. ● Die Nachhaltigkeitsinformationen enthalten Vergleichsinformationen, auf die im Prüfungsurteil nicht Bezug genommen wird. Die Vergleichsinformationen unterla gen im vorhergehenden Zeitraum einer von demselben Prüfer durchgeführten be triebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit und das Prüfungsurteil war nicht modifiziert. ● Das Management der Gesellschaft ist Auftraggeber. ● Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Gesellschaft. ● Die Bedingungen des betriebswirtschaftlichen Prüfungsauftrags spiegeln die Be schreibung der Verantwortlichkeit des Managements für die Nachhaltigkeitsinfor mationen nach ISSA 5000 wider. ● Der Prüfer ist zu dem Schluss gekommen, dass ein nicht modifiziertes (d.h. „unein geschränktes“) Prüfungsurteil auf der Grundlage der erlangten Nachweise ange messen ist. ● Die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen, die bei dem betriebswirt schaftlichen Prüfungsauftrag einschlägig sind, umfassen den „International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Stan dards)“ des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), zusammen mit den mit betriebswirtschaftlichen Prüfungsaufträgen in dem Rechts raum zusammenhängenden beruflichen Verhaltensanforderungen, wobei sich der Prüfungsvermerk auf beide bezieht. Der IESBA Code und die beruflichen Verhal tensanforderungen bzgl. der betriebswirtschaftlichen Prüfung in dem Rechtsraum schließen Unabhängigkeitsanforderungen ein, die für Nachhaltigkeitsprüfungen von Einheiten von öffentlichem Interesse einschlägig sind. Sie verpflichten den Prüfer auch, öffentlich anzugeben, dass die für Nachhaltigkeitsprüfungen von Einheiten von öffentlichem Interesse einschlägigen Unabhängigkeitsanforderungen ange wandt wurden. ● Die Praxis, der der Prüfer angehört, wendet ISQM 1 an.

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