ISSA [E-DE] 5000

ISSA [E-DE] 5000

● Die Nachhaltigkeitsinformationen und der diesbezügliche Vermerk des Prüfers wur den in den Geschäftsbericht der Gesellschaft aufgenommen. Der Prüfer hat den Geschäftsbericht vor dem Datum des Prüfungsvermerks erlangt und keine wesent liche falsche Darstellung der sonstigen Informationen im Geschäftsbericht identifi ziert. ● Zusätzlich zur betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit der Nachhaltigkeitsinformationen hat der Prüfer sonstige nach lokalem Recht erforderli che Angabepflichten. Der folgende Bericht dient nur als Beispiel und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Anwendbarkeit auf alle Situationen. Es ist notwendig, dass der Prüfungsvermerk auf die Auftragsumstände zugeschnitten wird. PRÜFUNGSVERMERK MIT HINREICHENDER SICHERHEIT DES UNABHÄNGIGEN PRÜ FERS ZU DEN NACHHALTIGKEITSINFORMATIONEN DER ABC Wir haben eine betriebswirtschaftliche Prüfung mit hinreichender Sicherheit des Nachhaltig keitsberichts der Gesellschaft ABC (die "Gesellschaft") für das am 31. Dezember 20X1 en dende Jahr (die "Nachhaltigkeitsinformationen") durchgeführt. Nach unserer Beurteilung sind die beigefügten Nachhaltigkeitsinformationen in allen wesentli chen Belangen in Übereinstimmung mit dem Rahmenwerk der Nachhaltigkeitsberichterstat tung Version x.1 sachgerecht dargestellt. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung mit hinreichender Sicherheit in Übereinstim mung mit dem International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000, „Allgemeine Anforderungen an Nachhaltigkeitsprüfungen“ des International Auditing and Assurance Stan dards Board durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesem Standard sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Grundlage für das Prüfungsurteil An das Management von ABC Prüfungsvermerk mit hinreichender Sicherheit zu den Nachhaltigkeitsinformationen 7 Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit

7 Die Unterüberschrift „Prüfungsvermerk mit hinreichender Sicherheit zu den Nachhaltigkeitsinformationen“ ist nicht notwendig, wenn die zweite Unterüberschrift „Bericht bzw. Vermerk zu sonstigen gesetzlichen und ande ren rechtlichen Anforderungen“ nicht einschlägig ist.

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