ISSA [E-DE] 5000

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Wir sind unabhängig von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem vom International Ethics Standards Board for Accountants herausgegebenen „International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards)“ (IESBA Code), soweit für Nachhaltigkeitsprüfungen von Einheiten von öffentlichem Interesse einschlägig, zu sammen mit den für Nachhaltigkeitsprüfungen von Einheiten von öffentlichem Interesse rele vanten beruflichen Verhaltensanforderungen in {Überschrift, Benennung der Anforderungen, Name der zuständigen Stelle und Rechtsraum}. Wir haben auch unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen und dem IESBA Code er füllt. Unsere Praxis wendet den International Standard on Quality Management 1 „Qualitätsma nagement für Praxen, die Abschlussprüfungen, prüferische Durchsichten von Abschlüssen, andere betriebswirtschaftliche Prüfungsaufträge oder Aufträge zu verwandten Dienstleistun gen durchführen", an, der die Praxis verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem auszuge stalten, zu implementieren und zu betreiben, einschließlich Regelungen und Maßnahmen hin sichtlich der Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards und ein schlägigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Management der Gesellschaft ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sons tigen Informationen umfassen die {im Geschäftsbericht der Gesellschaft enthaltenen Informa tionen}, 10 aber nicht die Nachhaltigkeitsinformationen und unseren diesbezüglichen Prüfungs vermerk. Unser Prüfungsurteil zu den Nachhaltigkeitsinformationen erstreckt sich nicht auf die sonsti gen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsurteil hierzu zum Ausdruck. Im Zusammenhang mit unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung der Nachhaltigkeitsinformati onen haben wir die Verantwortlichkeit, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zu den 8 Aufnehmen, wenn der Prüfer es unter den Auftragsumständen als notwendig erachtet - siehe Tz. 199. 9 Eine andere geeignete Überschrift kann verwendet werden, wie z.B. „Andere Informationen als die Nachhaltig keitsinformationen und den dazugehörigen Prüfungsvermerk mit hinreichender Sicherheit.“ 10 Eine genauere Beschreibung der sonstigen Informationen, wie z.B. „Der Abschluss und Angaben zu den Fi nanzaufstellungen sowie Erklärung des Vorsitzenden“, kann zur Identifizierung der sonstigen Informationen verwendet werden. Hervorhebung eines Sachverhalts 8 Wir machen aufmerksam auf {die spezifische Angabe in den Nachhaltigkeitsinformationen identifizieren}, in denen {...} beschrieben wird. Unser Prüfungsurteil ist in Bezug auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert. Sonstige Informationen 9

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