ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
Nachhaltigkeitsinformationen oder unseren bei der betriebswirtschaftlichen Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten für die Nachhaltigkeitsinformationen
Das Management der Gesellschaft ist verantwortlich für:
● die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Nachhaltigkeitsinformationen in Übereinstimmung mit dem Rahmenwerk der Nachhaltigkeitsberichterstattung Ver sion x.1. ● Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung derjenigen internen Kontrollen, die das Management als notwendig feststellt, um die Aufstellung der Nachhaltigkeitsin formationen in Übereinstimmung mit dem Rahmenwerk der Nachhaltigkeitsberichter stattung Version x.1 zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – sind. Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Pro zess der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Gesellschaft.
Inhärente Grenzen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen 11
Wie in {die spezifische Angabe in den Nachhaltigkeitsinformationen identifizieren} erläutert {spezifische Beschreibung etwaiger inhärenter Grenzen i.V.m. der Messung oder Beurteilung der Nachhaltigkeitssachverhalte anhand der angewandten Kriterien } .
Verantwortlichkeiten des Prüfers
Unsere Ziele sind, den betriebswirtschaftlichen Prüfungsauftrag zu planen und durchzuführen, um hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Nachhaltigkeitsinformationen frei von wesentlichen falschen Darstellungen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü mern – sind sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil enthält. Fal sche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die von Nutzern auf Grundlage der Nachhaltigkeitsinformationen ge troffenen Entscheidungen beeinflussen. Als Teil einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit in Übereinstim mung mit ISSA 5000 üben wir während der gesamten Prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
11 Absatz aufnehmen, wenn dies für die Auftragsumstände relevant ist - siehe Tz. 190(g).
262 © IDW Verlag GmbH
Made with FlippingBook Annual report maker