ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
● führen wir Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durch, einschließlich der Erlan gung eines Verständnisses von für die Prüfung relevanten internen Kontrollen, um die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – auf Aussageebene für die Angaben zu identifizieren und zu beurteilen, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Einheit abzugeben. 12 ● planen wir auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussage ebene für die Angaben ausrichtete Prüfungshandlungen und führen sie durch. Das Ri siko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht entdeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende we sentliche falsche Darstellung nicht entdeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zu sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unterlassungen, irreführende Darstellun gen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. {Form und Inhalt dieses Abschnitts des Prüfungsvermerks werden sich unterscheiden in Ab hängigkeit von der Art der sonstigen Angabepflichten des Prüfers. Die von sonstigen Geset zen, anderen Rechtsvorschriften oder nationalen Standards behandelten Sachverhalte (hier als „sonstige Angabepflichten“ bezeichnet) werden innerhalb dieses Abschnitts behandelt, es sei denn, die sonstigen Angabepflichten behandeln dieselben Themen wie die, die im Rahmen der von ISSA 5000 geforderten Angabepflichten als Teil des Abschnitts „Prüfungsvermerk mit hinreichender Sicherheit zu den Nachhaltigkeitsinformationen“ dargestellt sind. Die Berichter stattung zu sonstigen Angabepflichten, die dieselben Themen behandeln, wie die, welche die ser ISSA erfordert, kann mit diesen kombiniert werden (d. h., sie kann in den Abschnitt „Prü fungsvermerk mit hinreichender Sicherheit zu den Nachhaltigkeitsinformationen“ unter den entsprechenden Unterüberschriften aufgenommen werden), sofern der Wortlaut im Prüfungs vermerk die sonstigen Angabepflichten eindeutig von der von ISSA 5000 geforderten Bericht erstattung unterscheidet, wenn ein solcher Unterschied besteht.} Der Auftragsverantwortliche für die betriebswirtschaftliche Prüfung, die zu diesem Prüfungs vermerk des unabhängigen Prüfers führt, ist {Name}. {Unterschrift im Namen der Prüfungspraxis, im eigenen Namen des Prüfers oder beides in Abhängigkeit vom bestimmten Rechtsraum} Vermerk zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
{Adresse des Prüfers}
{Datum des Prüfungsvermerks}
12 Streichen Sie die Worte „jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Einheit abzugeben“, wenn die betriebswirtschaftliche Prüfung mit hinreichender Sicherheit ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen einschließt.
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