ISSA [E-DE] 5000

ISSA [E-DE] 5000

Als Teil einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit in Übereinstimmung mit ISSA 5000 üben wir während der gesamten Prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: ● führen wir Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durch, einschließlich der Erlan gung eines Verständnisses von für die Prüfung relevanten internen Kontrollen, um die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – auf Angabeebene zu identifizieren und zu beurteilen, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Einheit abzu geben. 15 ● planen wir auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Angabeebene ausrichtete Prüfungshandlungen und führen sie durch. Das Risiko, dass eine aus dolo sen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht entdeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Dar stellung nicht entdeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fäl schungen, beabsichtigte Unterlassungen, irreführende Darstellungen oder das Außer kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Eine betriebswirtschaftliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Nachweise über die Nachhaltigkeitsinformationen zu erlangen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang von ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflicht gemäßem Ermessen ab, einschließlich der beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstel lungen auf Angabeebene – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern. Bei der Durchführung unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit ha ben wir: {Fügen Sie eine Zusammenfassung der Art und des Umfangs der durchgeführten Prüfungs handlungen ein, die nach der Beurteilung des Prüfers zusätzliche Informationen liefern, welche relevant sein können für das Verständnis der Nutzer von den durchgeführten Tätigkeiten zur Unterstützung des Prüfungsurteils und des erlangten Grads an Prüfungssicherheit.} 16 Zusammenfassung der durchgeführten Tätigkeiten

{…}

{Unterschrift im Namen der Prüfungspraxis, im eigenen Namen des Prüfers oder beides in Abhängigkeit vom bestimmten Rechtsraum}

15 Streichen Sie „jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Einheit abzugeben“, wenn die betriebswirtschaftliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen einschließt. 16 Die Prüfungshandlungen sind zusammenzufassen, jedoch nicht in einem Umfang, dass sie mehrdeutig sind, noch auf eine Weise beschrieben werden, die übertreibend oder beschönigend ist oder die den Eindruck er weckt, dass eine hinreichende Sicherheit erlangt wurde. Es ist wichtig, dass die Beschreibung der Prüfungs handlungen nicht den Eindruck erweckt, dass diese Prüfungshandlungen mit dem Management abgestimmt wurden, und in den meisten Fällen nicht der gesamte Arbeitsplan detailliert beschreiben wird.

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