ISSA [E-DE] 5000
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stalten, zu implementieren und zu betreiben, einschließlich Regelungen und Maßnahmen hin sichtlich der Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards und ein schlägigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil mit hinreichender und begrenzter Sicherheit zu dienen.
Hervorhebung eines Sachverhalts 21
Wir machen aufmerksam auf {die spezifische Angabe in dem Nachhaltigkeitsbericht identifi zieren} aus den Informationen BS im Nachhaltigkeitsbericht, in der {...} beschrieben wird. Un ser Prüfungsurteil ist in Bezug auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.
Sonstige Informationen 22
Das Management der Gesellschaft ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sons tigen Informationen umfassen die {im Geschäftsbericht der Gesellschaft enthaltenen Informa tionen}, 23 aber nicht die dieser Prüfung unterliegenden Informationen HS und Informationen BS und unseren diesbezüglichen Prüfungsvermerk. Unser Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit und Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit zu den Informationen HS bzw. Informationen BS erstreckt sich nicht auf die sonstigen Infor mationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsurteil hierzu zum Ausdruck. Im Zusammenhang mit unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit und betriebswirtschaftlicher Prüfung mit hinreichender Sicherheit zu den Informationen HS bzw. In formationen BS haben wir die Verantwortlichkeit, oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zu den Informationen HS bzw. Informationen BS oder unseren bei der betriebswirtschaftlichen Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt er scheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Tätigkeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten für die Nachhaltigkeitsinformationen
Das Management der Gesellschaft ist verantwortlich für:
21 Aufnehmen, wenn der Prüfer es unter den Auftragsumständen als notwendig erachtet - siehe Tz. 199. 22 Eine andere geeignete Überschrift kann verwendet werden, wie z.B. „Andere Informationen als die Nachhaltig keitsinformationen und den dazugehörigen Prüfungsvermerk mit begrenzter und hinreichender Sicherheit.“ 23 Eine genauere Beschreibung der sonstigen Informationen, wie z.B. „Der Abschluss und Angaben zu den Fi nanzaufstellungen sowie Erklärung des Vorsitzenden“, kann zur Identifizierung der sonstigen Informationen verwendet werden.
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