ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
● die Aufstellung der Informationen HS und Informationen BS in Übereinstimmung mit XYZ Gesetz des Rechtsraums X. ● Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung derjenigen internen Kontrollen, die das Management als notwendig feststellt, um die Aufstellung der Informationen HS und Informationen BS in Übereinstimmung mit XYZ Gesetz des Rechtsraums X zu er möglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen – sei es aufgrund von do losen Handlungen oder Irrtümern – sind.
Inhärente Grenzen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen 24
Wie in {die spezifische Angabe in dem Nachhaltigkeitsbericht identifizieren} erläutert {spezifi sche Beschreibung etwaiger inhärenter Grenzen i.V.m. der Messung oder Beurteilung der Nachhaltigkeitssachverhalte anhand der angewandten Kriterien}.
Verantwortlichkeiten des Prüfers
Unsere Ziele sind es:
a. den betriebswirtschaftlichen Prüfungsauftrag zu planen und durchzuführen, um hinrei chende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Informationen HS frei von wesentlichen falschen Darstellungen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – sind sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil enthält. b. den betriebswirtschaftlichen Prüfungsauftrag zu planen und durchzuführen, um be grenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Informationen BS frei von wesentlichen falschen Darstellungen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – sind sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und wer den als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise er wartet werden könnte, dass sie die von Nutzern auf Grundlage der Informationen HS und In formationen BS getroffenen Entscheidungen beeinflussen. Als Teil von sowohl betriebswirtschaftlichen Prüfungen mit begrenzter Sicherheit als auch be triebswirtschaftlichen Prüfungen mit hinreichender Sicherheit in Übereinstimmung mit ISSA 5000 üben wir während der gesamten Prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und be wahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
a. bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit: –
führen wir Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durch, einschließlich der Erlangung eines Verständnisses von für die Prüfung relevanten internen Kontrol len, um die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – auf Aussageebene für die Angaben zu
24 Absatz aufnehmen, wenn dies für die Auftragsumstände relevant ist - siehe Tz. 190(g).
273 © IDW Verlag GmbH
Made with FlippingBook Annual report maker