ISSA [E-DE] 5000

ISSA [E-DE] 5000

4.12.8. Verständnis von den Komponenten des IKS der Einheit

Begrenzte Sicherheit

Hinreichende Sicherheit

113L Der Prüfer hat in Übereinstimmung mit Tz. 114L, 115L, 116L, 117 und 120L durch Befragung ein Verständnis von den für die Nachhaltigkeitssachver halte und die Aufstellung der Nachhal tigkeitsinformationen relevanten Kom ponenten des IKS der Einheit zu erlan gen. (Vgl. Tz. A354–A359)

113R Der Prüfer hat in Übereinstimmung mit Tz. 114R, 115R, 116R, 117 und 119R durch Befragung und andere Prüfungs handlungen ein Verständnis von den für die Nachhaltigkeitssachverhalte und die Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformatio nen relevanten Komponenten des IKS der Einheit zu erlangen. (Vgl. Tz. A354–A356, A358–A359)

4.12.8.1. Das Kontrollumfeld

Begrenzte Sicherheit

Hinreichende Sicherheit

114L Der Prüfer hat ein Verständnis von dem für die Nachhaltigkeitssachver halte und die Aufstellung der Nachhal tigkeitsinformationen relevanten Kon trollumfeld der Einheit zu erlangen. (Vgl. Tz. A360, A362–A363)

114R Der Prüfer hat ein Verständnis von dem für die Nachhaltigkeitssachverhalte und die Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformatio nen relevanten Kontrollumfeld der Einheit zu erlangen, einschließlich einer Beurtei lung, ob: (Vgl. Tz. A360–A363) a. das Management, mit Aufsicht der für die Überwachung Verantwortlichen, eine Kultur von Ehrlichkeit und ethischem Verhalten ge schaffen und aufrechterhalten hat b. das Kontrollumfeld unter Würdigung der Art und Komplexität der Einheit eine angemes sene Grundlage für die anderen Komponen ten des IKS bildet und c. im Kontrollumfeld identifizierte Kontrollmän gel die anderen Komponenten des IKS unter graben.

4.12.8.2. Der Risikobeurteilungsprozess der Einheit

Begrenzte Sicherheit

Hinreichende Sicherheit

115L Der Prüfer hat ein Verständnis von den für die Nachhaltigkeitssachverhalte und die Aufstellung der Nachhaltigkeitsinfor mationen relevanten Ergebnissen des Ri sikobeurteilungsprozesses der Einheit zu erlangen. (Vgl. Tz. A364, A366, A368)

115R Der Prüfer hat ein Verständnis von dem für die Nachhaltigkeitssachverhalte und die Aufstellung der Nachhaltigkeitsinfor mationen relevanten Risikobeurteilungs prozess der Einheit zu erlangen, ein schließlich: (Vgl. Tz. A364–A368)

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