ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
Begrenzte Sicherheit
Hinreichende Sicherheit
des Managements relevanter Nachweise und b. Durchführung anderer Prüfungshandlun gen, wie unter den Umständen notwen dig.
4.13.6. Stichprobenprüfungen 145 Nutzt der Prüfer Stichprobenprüfungen als ein Mittel zur Auswahl der zu prüfenden Elemente, hat der Prüfer: (Vgl. Tz. A449) a. den Zweck der Prüfungshandlung und die Merkmale der Grundgesamtheit, aus der die Stichprobe gezogen wird, zu würdigen b. einen Stichprobenumfang festzulegen, der ausreicht, um das Stichprobenrisiko auf ein angemessen niedriges Maß zu reduzieren, und c. die Stichprobe auszuwählen, Prüfungshandlungen für die ausgewählten Elemente durchzuführen und die Ergebnisse zu beurteilen. 4.13.7. Schätzungen und zukunftsorientierte Informationen
Begrenzte Sicherheit
Hinreichende Sicherheit
146L Bei der Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen bzgl. Angaben, die mit Schätzungen oder zu kunftsorientierten Informationen verbun den sind, hat der Prüfer: (Vgl. Tz. A450– A452, A454–A455L) a. zu beurteilen, ob: i. das Management die Anforderungen der für Schätzungen oder zukunftsori entierte Informationen relevanten an gewandten Kriterien angemessen an gewandt hat, und ii. die Methoden zur Entwicklung von Schätzungen oder zukunftsorientier ten Informationen angemessen sind und konsistent angewandt wurden, und iii. etwaige Änderungen in berichteten
146R Bei der Reaktion auf beurteilte Risiken we sentlicher falscher Darstellungen bzgl. An gaben, die mit Schätzungen oder zukunfts orientierten Informationen verbunden sind, hat der Prüfer: (Vgl. Tz. A450–A452, A454) a. zu beurteilen, ob das Management die Anfor derungen der für Schätzungen oder zu kunftsorientierte Informationen relevanten angewandten Kriterien angemessen ange wandt hat, und (Vgl. Tz. A453R) b. eine oder mehrere der folgenden Handlun gen vorzunehmen: i. Prüfen, wie das Management die Schät zung oder zukunftsorientierte Informatio nen und die diesbezügliche(n) Angabe(n)
entwickelt hat sowie die Informationen, auf denen die Schätzung oder zukunfts orientierten Informationen basieren. Da bei hat der Prüfer zu beurteilen, ob: a. die Methode angemessen ausgewählt und angewandt wurde und etwaige Änderungen gegenüber vorherigen
Schätzungen oder zukunftsorientier ten Informationen oder Änderungen der zur Entwicklung von Schätzungen oder zukunftsorientierten Informatio nen genutzten Methode gegenüber
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