ISSA [E-DE] 5000

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A33 Textziffern A323, A473 und A479 geben Beispiele für Sachverhalte bzgl.wesentlicher falscher Darstellungen in Nachhaltigkeitsinformationen aufgrund von dolosen Handlungen oder einsei tiger Ausrichtung des Managements, Beispiele dafür, wo oder wie falsche Darstellungen auf grund von dolosen Handlungen in Nachhaltigkeitsinformationen auftreten können bzw. Bei spiele für falsche Darstellungen in Nachhaltigkeitsinformationen aufgrund von dolosen Hand lungen. 5.3.12. Konzern A34 Eine einzelne rechtliche Einheit, organisiert mit Niederlassungen oder Geschäftssparten, ist auch ein Konzern für Zwecke dieses ISSA [DE], wenn die Nachhaltigkeitsinformationen für diese Niederlassungen und Geschäftssparten durch einen Aggregationsprozess in die Nach haltigkeitsinformationen der einzelnen rechtlichen Einheit einbezogen sind. 5.3.13. Konzernnachhaltigkeitsinformationen A35 Die Kriterien eines Rahmenwerks können vorgeben, dass die zu berichtenden Nachhaltig keitsinformationen für dieselbe berichtende Einheit sein sollen wie der entsprechende Ab schluss. Ist es z.B. in Übereinstimmung mit den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsät zen erforderlich, einen Konzernabschluss aufzustellen, würden die Nachhaltigkeitsinformatio nen Informationen für dieselben Einheiten oder Geschäftsbereiche einschließen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind. Die Kriterien können auch erfordern, die Nachhaltig keitsinformationen auszuweiten, um Informationen von anderen Einheiten, die Bestandteil der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette sind, einzuschließen. Solche Nachhaltig keitsinformationen, einschließlich Informationen aus der Wertschöpfungskette, werden in den ISSA [DE] als „Konzernnachhaltigkeitsinformationen“ bezeichnet. 5.3.14. Vorgesehene Nutzer A36 Beispiele für vorgesehene Nutzer schließen Anteilseigner, Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger ein, die Nachhaltigkeitsinformationen für Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen nutzen können. Andere vorgesehene Nutzer, die an den von der Organisation berichteten Nachhaltigkeitsinformationen interessiert sein können, schließen Verbraucher, Steuerzahler, Mitarbeiter, Wettbewerber, Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und für die Über wachung der Finanzstabilität zuständige Stellen, diejenigen, die öffentliche Aufträge vergeben, Partner, Lieferanten, die Gemeinschaft, indigene Völker, Regierungen, Regulatoren und Inte ressengruppen ein. A37 In einigen Fällen kann es andere vorgesehene Nutzer geben als diejenigen, an die der Prü fungsvermerk adressiert ist. Es kann sein, dass der Prüfer nicht in der Lage ist, all diejenigen zu identifizieren, die den Prüfungsvermerk lesen werden, insb. wenn eine große Anzahl Men schen Zugang dazu hat. In solchen Fällen, insb., wenn es wahrscheinlich ist, dass mögliche Nutzer ein breites Spektrum an Interessen an den Nachhaltigkeitssachverhalten haben, kön nen vorgesehene Nutzer auf wichtige Stakeholder mit bedeutsamen und gemeinsamen Inte ressen begrenzt werden. Vorgesehene Nutzer können auf unterschiedliche Weise identifiziert werden, z.B. durch eine Vereinbarung zwischen dem Prüfer und dem Management oder den für die Überwachung Verantwortlichen oder durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften. A38 In manchen Fällen können bestimmte Nutzer (z.B. Kreditgeber) die geeignete(n) Partei(en) auffordern zu veranlassen, dass eine betriebswirtschaftliche Prüfung zu Nachhaltigkeitsinfor mationen durchgeführt wird, die unter Nutzung von für einen speziellen Zweck konzipierten

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