ISSA [E-DE] 5000

ISSA [E-DE] 5000

Nachhaltigkeitsinformationen, die in einem oder mehreren Dokumenten enthalten sind, welche die der betriebswirtschaftlichen Prüfung unterliegenden Nachhaltigkeitsinformationen und den Prüfungsvermerk dazu enthalten, sind sonstige Informationen. 5.3.19. Nachhaltigkeitssachverhalte A45 Gesetze oder andere Rechtsvorschriften oder Rahmenwerke der Nachhaltigkeitsberichterstat tung können Nachhaltigkeitssachverhalte auf unterschiedliche Weise definieren oder be schreiben. Abhängig von den Kriterien können Nachhaltigkeitssachverhalte behandeln: ● die Auswirkungen auf die Strategie, das Geschäftsmodell oder die Leistung der Einheit ● die Auswirkungen der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Einheit auf die Umwelt, Gesellschaft oder Wirtschaft oder ● die Regelungen, Pläne, Ziele oder Zielvorgaben der Einheit zur Nachhaltigkeit. A46 Zusätzlich zu den Auswirkungen können sich die Kriterien auch auf Risiken und Chancen (z.B. wie vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sich nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen auf die Aussichten der Einheit auswirken) oder Abhängigkeiten (z.B. Ressourcen und Beziehungen in der gesamten Wertschöpfungskette der Einheit, die sich auf die Strategie oder das Geschäftsmodell der Einheit auswirken können) beziehen. Durchführung einer betriebswirtschaftlichen Prüfung in Übereinstimmung mit den ISSA [DE] 5.4.1. Einhaltung der für den Auftrag relevanten Standards (Vgl. Tz. 19-20) A47 In manchen Fällen ist auch ein anderer ISSA [DE] für den Auftrag relevant. Ein anderer ISSA [DE] ist für den Auftrag relevant, wenn jener ISSA [DE] in Kraft getreten ist, der Sachver halt des ISSA [DE] für den Auftrag relevant ist und die von dem ISSA [DE] behandelten Um stände vorliegen. A48 Die ISA [DE] 3 und ISRE 4 wurden für Prüfungen bzw. prüferische Durchsichten von vergangen heitsorientierten Finanzinformationen geschrieben und gelten nicht für andere betriebswirt schaftliche Prüfungen. Sie können jedoch Prüfern, die eine Nachhaltigkeitsprüfung in Überein stimmung mit diesem ISSA [DE] durchführen, erläuternde Hinweise in Bezug auf den Prü fungsprozess geben. 5.4.2. Text eines ISSA (Vgl. Tz. 21) A49 Die ISSA [DE] enthalten die Ziele des Prüfers bei der Befolgung des ISSA [DE] und Anforde rungen, die darauf ausgerichtet sind, den Prüfer in die Lage zu versetzen, diese Ziele zu er reichen. Darüber hinaus enthalten sie dazugehörige erläuternde Hinweise in Form von An wendungshinweisen und sonstigen Erläuterungen, einleitende Ausführungen, die den relevan ten Kontext für ein sachgerechtes Verständnis des ISSA [DE] geben, sowie Definitionen. A50 Die Ziele in einem ISSA [DE] geben den Kontext, in dem die Anforderungen des ISSA [DE] festgelegt sind, und sind vorgesehen, dabei zu unterstützen: 5.4.

3 ISA [DE], International Standards on Auditing [DE] 4 ISRE, International Standards on Related Services

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