ISSA [E-DE] 5000

ISSA [E-DE] 5000

5.4.3.1. Dokumentation einer Abweichung von einer relevanten Anforderung (Vgl. Tz. 24) A57 Die Anforderungen an die Auftragsdokumentation gelten nur für Anforderungen, die unter den Umständen relevant sind. Eine Anforderung ist nur in den Fällen nicht relevant, wenn die An forderung an eine Bedingung geknüpft ist und diese nicht erfüllt ist (z.B. die Anforderung, das Prüfungsurteil zu modifizieren, wenn es unmöglich ist, ausreichende geeignete Nachweise zu erlangen, und eine solche Unmöglichkeit nicht gegeben ist). 5.5. Annahme und Fortführung des betriebswirtschaftlichen Prüfungsauftrags 5.5.1. Relevante berufliche Verhaltensanforderungen, einschließlich derjenigen zur Unabhängigkeit (Vgl. Tz. 26(a), 34-37) A58 Der IESBA Code legt die grundlegenden Prinzipien des beruflichen Verhaltens, die die Stan dards für das von einem Prüfer erwartete Verhalten festlegen, dar und legt die International Independence Standards fest. Die grundlegenden Prinzipien sind Integrität, Objektivität, be rufliche Kompetenz und gebührende Sorgfalt, Verschwiegenheit sowie berufswürdiges Ver halten. Der IESBA Code gibt auch den erforderlichen Ansatz für einen Berufsangehörigen vor, um die grundlegenden Prinzipien und, sofern einschlägig, die International Independence Standards, einzuhalten. Gesetze oder andere Rechtsvorschriften in einem Rechtsraum kön nen auch Bestimmungen enthalten, die berufliche Verhaltensanforderungen einschließlich Un abhängigkeit behandeln, wie z.B. Datenschutzgesetze, die sich auf die Vertraulichkeit von In formationen auswirken. A59 Der IESBA Code enthält ein Rahmenkonzept, das ein Prüfer bei der Behandlung von Gefähr dungen der Einhaltung der grundlegenden Prinzipien verpflichtet ist anzuwenden, einschließ lich: a. Identifizierung von Gefährdungen der Einhaltung der grundlegenden Prinzipien. Ge fährdungen fallen in eine oder mehrere der folgenden Kategorien: i. Eigeninteresse ii. Selbstprüfung iii. Interessenvertretung iv. Vertrautheit und v. Einschüchterung. b. Beurteilung, ob die identifizierten Gefährdungen ein vertretbares Maß haben, und c. falls die identifizierten Gefährdungen der Einhaltung der grundlegenden Prinzipien kein vertretbares Maß haben, deren Behandlung durch Beseitigung der Umstände, die die Gefährdungen hervorrufen, Anwendung von Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gefährdungen auf ein vertretbares Maß oder Niederlegung des Auftrags, wenn eine Niederlegung nach den einschlägigen Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften mög lich ist. A60 Der IESBA Code legt Anforderungen und Anwendungshinweise zu verschiedenen Themen fest, die zu möglichen Gefährdungen der Einhaltung führen können, einschließlich: ● Interessenkonflikte

94 © IDW Verlag GmbH

Made with FlippingBook Annual report maker