ISSA [E-DE] 5000

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die betriebswirtschaftliche Prüfungen im öffentlichen Sektor ausführen, in Abhängigkeit von den Bedingungen des Mandats in einem bestimmten Rechtsraum notwendig sein, ihren An satz anzupassen, um die Einhaltung von Tz. 34 zu fördern. Dies kann – wenn das Mandat im öffentlichen Sektor keine Niederlegung des Auftrags erlaubt – einschließen, in einem öffentli chen Bericht die aufgetretenen Umstände anzugeben, die – wenn sie im privaten Sektor vor lägen – dazu führen würden, dass der Prüfer niederlegt. 5.5.3. Verantwortlichkeiten des Auftragsverantwortlichen für die Annahme und Fort führung (Vgl. Tz. 28) A65 Nach [ IDW QMS 1 (09.2022) bzw.] ISQM 1 ist die Praxis bei Annahme- und Fortführungsent scheidungen verpflichtet, Beurteilungen vorzunehmen über die Fähigkeit der Praxis, den Auf trag in Übereinstimmung mit beruflichen Anforderungen und einschlägigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen durchzuführen. Der Auftragsverantwortliche kann die von der Praxis in dieser Hinsicht gewürdigten Informationen bei der Feststellung nutzen, ob die hinsichtlich der Annahme und Fortführung von Mandantenbeziehungen und Aufträgen gezo genen Schlussfolgerungen angemessen sind. Hat der Auftragsverantwortliche Bedenken hin sichtlich der Angemessenheit der gezogenen Schlussfolgerungen, kann er die Grundlage für diese Schlussfolgerungen mit den in den Annahme- und Fortführungsprozess Eingebundenen diskutieren. A66 Ist der Auftragsverantwortliche während des gesamten Annahme- und Fortführungsprozesses der Praxis unmittelbar eingebunden, werden ihm die von der Praxis beim Ziehen der diesbe züglichen Schlussfolgerungen erlangten oder genutzten Informationen bekannt sein. Eine sol che unmittelbare Einbindung kann auch als Grundlage für die Feststellung des Auftragsver antwortlichen dienen, dass die Regelungen oder Maßnahmen der Praxis befolgt wurden und dass die gezogenen Schlussfolgerungen angemessen sind. A67 Wenn die Praxis nach Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften zur Annahme oder Fortfüh rung eines betriebswirtschaftlichen Prüfungsauftrags verpflichtet ist, kann der Auftragsverant wortliche von der Praxis erlangte Informationen über die Art und Umstände des Auftrags be rücksichtigen. Qualitätsmanagement auf Praxisebene (Vgl. Tz. 30) A68 Dieser ISSA [DE] wurde im Kontext einer Bandbreite von umgesetzten Maßgaben zur Unter stützung der Qualität von Nachhaltigkeitsprüfungen verfasst. Solche Maßgaben schließen ein: ● Kompetenzanforderungen, wie z.B. Ausbildung und Erfahrung und fortwährende lau fende berufliche Fortbildung sowie Anforderungen an lebenslanges Lernen ● ein in der gesamten Praxis implementiertes Qualitätsmanagementsystem, d.h. [ IDW QMS 1 (09.2022) bzw.] ISQM 1 oder berufliche oder in Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften enthaltene Anforderungen, die mindestens so streng sind 5.6.

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