ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx
ISA [E-DE] 600 (Revised)
Beispiel 4 – Vermerk des Abschlussprüfers einer kapitalmarktnotierten Einheit mit ei nem nicht modifizierten Prüfungsurteil, wenn der Abschlussprüfer vor dem Datum sei nes Vermerks keine sonstigen Informationen erlangt hat, aber deren Erlangung nach dem Datum seines Vermerks erwartet Für Zwecke dieses Beispiels eines Vermerks des Abschlussprüfers werden folgende Gege benheiten angenommen: ● Prüfung eines vollständigen Abschlusses einer kapitalmarktnotierten Einheit unter An wendung eines Regelwerks zur sachgerechten Gesamtdarstellung. Die Abschlussprü fung ist keine Konzernabschlussprüfung (d.h., ISA [DE] 600 (Revised) findet keine An wendung). ● ... ... Beispiel 5 – Vermerk des Abschlussprüfers einer kapitalmarktnotierten oder nicht kapi talmarktnotierten Einheit mit einem nicht modifizierten Prüfungsurteil, wenn der Ab schlussprüfer alle sonstigen Informationen vor dem Datum seines Vermerks erlangt hat und den Schluss gezogen hat, dass eine wesentliche falsche Darstellung der sonstigen Informationen vorliegt Für Zwecke dieses Beispiels eines Vermerks des Abschlussprüfers werden folgende Gege benheiten angenommen: ● Prüfung eines vollständigen Abschlusses einer kapitalmarktnotierten oder nicht kapital marktnotierten Einheit unter Anwendung eines Regelwerks zur sachgerechten Gesamt darstellung. Die Abschlussprüfung ist keine Konzernabschlussprüfung (d.h., ISA [DE] 600 (Revised) findet keine Anwendung). ● ... ... Beispiel 6 – Vermerk des Abschlussprüfers einer kapitalmarktnotierten oder nicht kapi talmarktnotierten Einheit mit einem eingeschränkten Prüfungsurteil, wenn der Ab schlussprüfer alle sonstigen Informationen vor dem Datum seines Vermerks erlangt hat und ein Prüfungshemmnis in Bezug auf eine wesentliche Angabe im Konzernabschluss besteht, das sich auch auf die sonstigen Informationen auswirkt Für Zwecke dieses Beispiels eines Vermerks des Abschlussprüfers werden folgende Gege benheiten angenommen: ● Prüfung eines vollständigen Konzernabschlusses einer kapitalmarktnotierten oder nicht kapitalmarktnotierten Einheit unter Anwendung eines Regelwerks zur sachgerechten Gesamtdarstellung. Die Abschlussprüfung ist eine Konzernabschlussprüfung (d.h., ISA [DE] 600 (Revised) findet Anwendung). ● ... ...
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