ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx
ISA [E-DE] 600 (Revised)
zernweit gemeinsame Methoden haben. Die Erlangung eines Verständnisses von den Anwei sungen des Konzernmanagements kann sich auf die Identifizierung und Beurteilung der Risi ken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss auswirken. Unzureichende An weisungen können bspw. die Wahrscheinlichkeit falscher Darstellungen aufgrund des Risikos erhöhen, dass Geschäftsvorfälle fehlerhaft aufgezeichnet oder verarbeitet oder Rechnungsle gungsmethoden falsch angewendet werden. A105 Das Verständnis des Konzernabschlussprüfers von den Anweisungen oder Regelungen kann Folgendes einschließen: ● Klarheit und praktische Anwendbarkeit der Anweisungen für die Fertigstellung des Be richterstattungspakets ● ob die Anweisungen – die Merkmale der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze und der anzu wendenden Rechnungslegungsmethoden angemessen beschreiben, – für die Aufstellung von Abschlussangaben notwendige Informationen behandeln, die ausreichen, um die Anforderungen der maßgebenden Rechnungslegungs grundsätze einzuhalten, z.B. Abschlussangaben zu Beziehungen und Transaktio nen mit nahe stehenden Personen sowie Segmentinformationen, – für die Vornahme von Konsolidierungsanpassungen notwendige Informationen behandeln, z.B. konzerninterne Geschäftsvorfälle und nicht realisierte Gewinne sowie konzerninterne Kontensalden, und – einen Zeitplan für die Berichterstattung einschließen. 5.6.4. Überlegungen, wenn Teilbereichsprüfer eingebunden sind (Vgl. Tz. 31-32) A106 Während der Durchführung der Konzernabschlussprüfung kann der Konzernabschlussprüfer die Sachverhalte in Tz. 31 anderen Teilbereichsprüfern kommunizieren, wenn diese Sachver halte für die Tätigkeit dieser Teilbereichsprüfer relevant sind. Textziffer A144 schließt Beispiele von anderen Sachverhalten ein, deren zeitgerechte Kommunikation während der Tätigkeit des Teilbereichsprüfers notwendig sein kann. A107 Unter manchen Umständen können die Art der Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Personen höhere Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Abschluss zur Folge haben als Transaktionen mit nicht nahe stehenden Personen. 75 Bei einer Konzernab schlussprüfung kann ein höheres Risiko wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernab schluss, einschließlich aufgrund von dolosen Handlungen, im Zusammenhang mit Beziehun gen zu nahe stehenden Personen bestehen, wenn: ● die Konzernstruktur komplex ist ● die Informationssysteme des Konzerns nicht integriert sind und daher bei der Identifi zierung und Aufzeichnung von Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Personen weniger wirksam sind und ● es zahlreiche oder häufige Transaktionen mit nahe stehenden Personen zwischen Ein heiten und Geschäftsbereichen gibt.
75 ISA [DE] 550, Tz. 2.
57 © IDW Verlag GmbH
Made with FlippingBook Ebook Creator