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ISA [E-DE] 600 (Revised)

eines Rechtsanspruchs nur bei in einem bestimmten Rechtsraum tätigen Einheiten oder Ge schäftsbereichen oder bei Einheiten oder Geschäftsbereichen mit ähnlichen Betrieben oder Tätigkeiten besteht. A112 Anlage 3 legt Beispiele von Ereignissen und Umständen dar, die einzeln oder zusammen auf Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss – sei es aufgrund von dolo sen Handlungen oder Irrtümern – einschließlich im Hinblick auf den Konsolidierungsprozess, hinweisen können. 5.6.5. Dolose Handlungen A113 Bei der Anwendung von ISA [DE] 240 79 ist der Abschlussprüfer verpflichtet, die Risiken we sentlicher falscher Darstellungen im Abschluss aufgrund von dolosen Handlungen zu identifi zieren und zu beurteilen sowie weitere Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, deren Art, zeitliche Einteilung und Umfang auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen auf Aussageebene ausgerichtet sind. Infor mationen, anhand derer die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss aufgrund von dolosen Handlungen identifiziert werden, können Folgendes einschließen: ● vom Konzernmanagement vorgenommene Beurteilung des Risikos, dass der Konzern abschluss aufgrund von dolosen Handlungen wesentliche falsche Darstellungen ent halten kann ● Prozess des Konzernmanagements zur Identifizierung der Risiken doloser Handlungen im Konzernabschluss und zur Reaktion auf diese, einschließlich etwaiger vom Kon zernmanagement identifizierter bestimmter Risiken doloser Handlungen, oder Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden oder Abschlussangaben, bei denen ein Risiko doloser Handlungen höher ist ● ob es bestimmte Teilbereiche gibt, die anfälliger sind für Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen ● ob es etwaige Risikofaktoren für dolose Handlungen oder Hinweise auf einseitige Aus richtung des Managements im Konsolidierungsprozess gibt ● wie die für die Konzernüberwachung Verantwortlichen die Prozesse des Konzernma nagements zur Identifizierung der Risiken doloser Handlungen im Konzern und zur Re aktion darauf sowie die vom Konzernmanagement eingerichteten Kontrollen zur Ab schwächung dieser Risiken überwachen ● Reaktionen der für die Konzernüberwachung Verantwortlichen, des Konzernmanage ments, geeigneter Personen innerhalb der Internen Revision (und, sofern angemessen, des Teilbereichsmanagements, der Teilbereichsprüfer und anderer) auf die Befragung durch den Konzernabschlussprüfer, ob sie Kenntnis von etwaigen tatsächlichen, ver muteten oder behaupteten dolosen Handlungen haben, die sich auf einen Teilbereich oder den Konzern auswirken.

79 ISA [DE] 240, Tz. 26, 31.

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