ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx
ISA [E-DE] 600 (Revised)
A126 Werden weitere Prüfungshandlungen zentral durchgeführt, können dennoch Teilbereichsprü fer eingebunden werden. Gibt es im Konzern bspw. mehrere Shared-Service-Center, kann der Konzernabschlussprüfer Teilbereichsprüfer in die Durchführung weiterer Prüfungshandlungen für diese Shared-Service-Center einbinden.
5.8.1.2. Durchführung weiterer Prüfungshandlungen auf Teilbereichsebene A127 Unter anderen Umständen können Prüfungshandlungen zur Reaktion auf die Risiken wesent licher falscher Darstellungen im Konzernabschluss, die mit den Finanzinformationen eines Teilbereichs verbunden sind, wirksamer auf Teilbereichsebene durchgeführt werden. Dies kann der Fall sein, wenn der Konzern ● unterschiedliche Umsatzströme ● mehrere Geschäftszweige ● betriebliche Tätigkeiten über mehrere Standorte hinweg oder ● dezentralisierte IKS hat. 5.8.1.3. Große Anzahl von Teilbereichen, deren Finanzinformationen für den Konzern abschluss einzeln unwesentlich, aber in Summe wesentlich sind A128 Ein Konzern kann aus einer großen Anzahl von Teilbereichen bestehen, deren Finanzinfor mationen für den Konzernabschluss einzeln unwesentlich, aber in Summe wesentlich sind. Umstände wie diese, unter denen die bedeutsamen Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensal den oder Abschlussangaben im Konzernabschluss über eine große Anzahl von Teilbereichen disaggregiert sind, können zusätzliche Herausforderungen für den Konzernabschlussprüfer bei der Planung und Durchführung weiterer Prüfungshandlungen darstellen. A129 In manchen Fällen kann es möglich sein, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise durch die zentrale Durchführung weiterer Prüfungshandlungen zu diesen bedeutsamen Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden oder Abschlussangaben zu erlangen (z.B. wenn sie homo gen sind, gemeinsamen Kontrollen unterliegen und Zugang zu geeigneten Informationen er langt werden kann). Die weiteren Prüfungshandlungen können auch aussagebezogene ana lytische Prüfungshandlungen in Übereinstimmung mit ISA [DE] 520 84 einschließen. Abhängig von den Umständen des Auftrags können die Finanzinformationen der Teilbereiche auf geeig neten Ebenen aggregiert werden für Zwecke der Entwicklung von Erwartungen und der Fest stellung des Betrags etwaiger Differenzen zwischen erfassten Beträgen und erwarteten Wer ten bei der Durchführung der aussagebezogenen analytischen Prüfungshandlungen. Der Ein satz von automatisierten Tools und Techniken kann unter diesen Umständen hilfreich sein. A130 In anderen Fällen kann es notwendig sein, weitere Prüfungshandlungen bei ausgewählten Teilbereichen durchzuführen, um die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzern abschluss zu behandeln. Die Festlegung der Teilbereiche, bei denen Prüfungshandlungen durchzuführen sind, sowie Art, zeitliche Einteilung und Umfang weiterer Prüfungshandlungen,
84 ISA [DE] 520 „Analytische Prüfungshandlungen“.
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