ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx

ISA [E-DE] 600 (Revised)

stellungen nicht zu kumulieren wären, da der Konzernabschlussprüfer erwartet, dass die Ku mulierung dieser Beträge zweifelsfrei keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernab schluss haben würde.

5.7.3. Überlegungen, wenn Teilbereichsprüfer eingebunden sind 5.7.3.1. Kommunikation der Toleranzwesentlichkeit des Teilbereichs (Vgl. Tz. 36) A122 In manchen Fällen kann es angesichts der Kenntnisse des Teilbereichsprüfers vom Teilbe reich und möglicher Quellen für falsche Darstellungen in den Finanzinformationen des Teilbe reichs angemessen sein, dass der Konzernabschlussprüfer den Teilbereichsprüfer bei der Festlegung eines angemessenen Betrags der Toleranzwesentlichkeit des Teilbereichs einbin det. In dieser Hinsicht kann der Konzernabschlussprüfer auch erwägen, dem Teilbereichsprü fer die Toleranzwesentlichkeit des Konzerns zu kommunizieren zur Unterstützung der Zusam menarbeit bei der Feststellung, ob die Toleranzwesentlichkeit des Teilbereichs in Bezug auf die Toleranzwesentlichkeit des Konzerns unter den Umständen angemessen ist. A123 Die Toleranzwesentlichkeit des Teilbereichs basiert zumindest teilweise auf Erwartungen hin sichtlich Art, Häufigkeit und Ausmaß von falschen Darstellungen in den Finanzinformationen des Teilbereichs. Demzufolge ist eine laufende Kommunikation zwischen dem Teilbereichs prüfer und dem Konzernabschlussprüfer wichtig, insb. wenn Anzahl und Ausmaß der vom Teilbereichsprüfer identifizierten falschen Darstellungen höher sind als erwartet. A124 Weitere Prüfungshandlungen können zentral geplant und durchgeführt werden, wenn die Prü fungsnachweise, die aus der Durchführung weiterer Prüfungshandlungen zu einer oder meh reren bedeutsamen Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden oder Abschlussangaben zu erlangen sind, in Summe auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen rea gieren werden, bspw. wenn die Unterlagen des Rechnungswesens für die Umsatztransaktio nen des gesamten Konzerns zentral geführt werden (z.B. bei einem Shared-Service-Center). Faktoren, die für die Feststellung des Abschlussprüfers relevant sein können, ob weitere Prü fungshandlungen zentral durchzuführen sind, schließen bspw. ein: ● Zentralisierungsgrad der für die Rechnungslegung relevanten Tätigkeiten ● Art und Umfang der Gemeinsamkeiten von Kontrollen ● Ähnlichkeit der Tätigkeiten und Geschäftszweige des Konzerns. A125 Der Konzernabschlussprüfer kann feststellen, dass die Finanzinformationen mehrerer Teilbe reiche für Zwecke der Durchführung weiterer Prüfungshandlungen als eine Grundgesamtheit betrachtet werden können, bspw. wenn Geschäftsvorfälle als homogen erachtet werden, da sie dieselben Merkmale teilen, die damit verbundenen Risiken wesentlicher falscher Darstel lungen dieselben sind und Kontrollen auf eine konsistente Weise ausgestaltet sind und funkti onieren. 5.8. Reaktion auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen (Vgl. Tz. 37) 5.8.1. Durchführung weiterer Prüfungshandlungen 5.8.1.1. Zentrale Durchführung weiterer Prüfungshandlungen

62 © IDW Verlag GmbH

Made with FlippingBook Ebook Creator