ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx
ISA [E-DE] 600 (Revised)
aber einen bedeutsamen Teil der Grundstücke und Gebäude des Konzerns halten oder be deutsame Steuersalden haben.
5.8.2.3. Durchführung spezifischer weiterer Prüfungshandlungen A135 Der Konzernabschlussprüfer kann feststellen, dass die Planung und Durchführung spezifi scher weiterer Prüfungshandlungen zu den Finanzinformationen eines Teilbereichs einen an gemessenen Ansatz darstellt, z.B. wenn es notwendig ist, Prüfungsnachweise für nur eine oder mehrere relevante Aussagen zu erlangen. Beispielsweise kann der Konzernabschluss prüfer die Art von Geschäftsvorfällen, Kontensalden oder Abschlussangaben zentral prüfen und den Teilbereichsprüfer verpflichten, spezifische weitere Prüfungshandlungen beim Teilbe reich durchzuführen (z.B. spezifische weitere Prüfungshandlungen bzgl. der Bewertung von Ansprüchen oder Rechtsstreitigkeiten im Rechtsraum des Teilbereichs oder des Vorhandens eins eines Vermögenswerts). 5.8.3. Überraschungsmoment A136 Der Einbau eines Überraschungsmoments bei der Art der auszuführenden Tätigkeiten, den Einheiten oder Geschäftsbereiche, bei denen Prüfungshandlungen durchgeführt werden, und dem Umfang der Einbindung des Konzernabschlussprüfers in die Tätigkeit kann die Wahr scheinlichkeit erhöhen, dass eine wesentliche falsche Darstellung in den Finanzinformationen des Teilbereichs identifiziert wird, die zu einer wesentlichen falschen Darstellung im Konzern abschluss aufgrund von dolosen Handlungen führen kann. 85 5.8.4. Wirksamkeit der Funktion von Kontrollen A137 Der Konzernabschlussprüfer kann sich bei der Festlegung von Art, zeitlicher Einteilung und Umfang der entweder auf Konzernebene oder zu den Teilbereichen durchzuführenden aussa gebezogenen Prüfungshandlungen auf die Wirksamkeit der Funktion von im gesamten Kon zern angewendeten Kontrollen verlassen. ISA [DE] 330 86 verpflichtet den Abschlussprüfer, Funktionsprüfungen zu planen und durchzuführen, um ausreichende geeignete Prüfungsnach weise hinsichtlich der Wirksamkeit der Funktion dieser Kontrollen zu erlangen. Teilbereichs prüfer können in die Planung und Durchführung solcher Funktionsprüfungen eingebunden sein. A138 Werden Abweichungen von Kontrollen entdeckt, auf die sich der Abschlussprüfer zu verlassen beabsichtigt, verpflichtet ISA [DE] 330 87 den Abschlussprüfer, spezifische Befragungen durch zuführen, um diese Sachverhalte und ihre möglichen Konsequenzen zu verstehen. Werden als Ergebnis der Prüfung der Wirksamkeit der Funktion der Kontrollen mehr Abweichungen entdeckt als erwartet, kann es notwendig sein, dass der Konzernabschlussprüfer das Kon zernprüfungsprogramm anpasst. Mögliche Anpassungen des Konzernprüfungsprogramms können einschließen:
85 ISA [DE] 240, Tz 30(c). 86 ISA [DE] 330, Tz. 8. 87 ISA [DE] 330, Tz. 17.
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