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ISA [E-DE] 600 (Revised)

Anlage 1 (Vgl. Tz. A42)

Beispiel für einen Vermerk des Abschlussprüfers, wenn der Konzernabschlussprüfer nicht in der Lage ist, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für das Konzernprüfungsurteil zu erlangen [Dieses Beispiel darf bei gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü fung durchgeführten Abschlussprüfungen nicht verwendet werden.] Für Zwecke dieses Beispiels eines Vermerks des Abschlussprüfers werden folgende Ge gebenheiten angenommen: ● Prüfung eines vollständigen Konzernabschlusses einer nicht kapitalmarktnotierten Einheit unter Anwendung von Grundsätzen zur sachgerechten Gesamtdarstellung. Die Abschlussprüfung ist eine Konzernabschlussprüfung einer Einheit mit Tochter unternehmen (d. h., ISA 600 (Revised) findet Anwendung). ● Der Konzernabschluss ist vom Management der Einheit in Übereinstimmung mit den IFRS (Grundsätze für allgemeine Zwecke) aufgestellt. ● Die Bedingungen des Prüfungsauftrags spiegeln die Beschreibung der Verantwort lichkeit des Managements für den Konzernabschluss nach ISA 210 wider. ● Der Konzernabschlussprüfer ist nicht in der Lage, ausreichende geeignete Prü fungsnachweise zu einem nach der Equity-Methode bilanzierten Teilbereich zu er langen (mit $ 15 Millionen in der Bilanz angesetzt, die insgesamt eine Bilanzsumme in Höhe von $ 60 Millionen aufweist), da der Konzernabschlussprüfer keinen Zu gang zu den Unterlagen des Rechnungswesens, zum Management oder zum Ab schlussprüfer des Teilbereichs hatte. ● Der Konzernabschlussprüfer hat den geprüften Abschluss des Teilbereichs zum 31.12.20X1, einschließlich des dazu erteilten Vermerks des Abschlussprüfers, ge lesen und diesbezügliche vom Konzernmanagement zu dem Teilbereich geführte Finanzinformationen gewürdigt. ● Nach Beurteilung des für den Konzernprüfungsauftrag Verantwortlichen ist die Aus wirkung dieser fehlenden Möglichkeit, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, wesentlich, jedoch nicht umfassend für den Konzernabschluss. 97 ● Der IESBA Code umfasst sämtliche relevanten beruflichen Verhaltensanforderun gen, die bei der Abschlussprüfung einschlägig sind. ● Auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise ist der Abschlussprüfer zu dem Schluss gekommen, dass keine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang

97 Ist nach Beurteilung des für den Konzernprüfungsauftrag Verantwortlichen die Auswirkung der fehlenden Mög lichkeit, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, wesentlich und umfassend für den Konzern abschluss, würde der für den Konzernprüfungsauftrag Verantwortliche in Übereinstimmung mit ISA 705 (Revi sed) die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils erklären.

82 © IDW Verlag GmbH

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