ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx

ISA [E-DE] 600 (Revised)

mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fä higkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit ISA 570 (Revised) aufwerfen können. ● Der Abschlussprüfer ist nicht verpflichtet und hat sich anderweitig nicht dafür ent schieden, besonders wichtige Prüfungssachverhalte in Übereinstimmung mit ISA 701 mitzuteilen. 98 ● Der Abschlussprüfer hat alle sonstigen Informationen vor dem Datum seines Ver merks erlangt, und das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss wirkt sich auch auf die sonstigen Informationen aus. ● Die für die Aufsicht über den Konzernabschluss Verantwortlichen unterscheiden sich von denen, die für die Aufstellung des Konzernabschlusses verantwortlich sind. ● Zusätzlich zur Prüfung des Konzernabschlusses hat der Abschlussprüfer sonstige nach lokalem Recht erforderliche Angabepflichten im Vermerk.

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Anteilseigner der ABC Gesellschaft [oder einen anderen entsprechenden Empfänger]

Vermerk zur Prüfung des Konzernabschlusses 99

Eingeschränktes Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der ABC Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.20X1, der Konzerngesamtergebnis rechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernkapitalflussrechnung für das dann endende Jahr sowie Angaben zu den konsolidierten Finanzaufstellungen, ein schließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Nach unserer Beurteilung stellt der beigefügte Konzernabschluss mit Ausnahme der mögli chen Auswirkungen des im Abschnitt „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil“ unse res Vermerks beschriebenen Sachverhalts die konsolidierte Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31.12.20X1 sowie dessen konsolidierte Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (oder vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der ...).

98 ISA 701 „Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Vermerk des unabhängigen Abschlussprü fers“. 99 Die Unterüberschrift „Vermerk zur Prüfung des Konzernabschlusses“ ist nicht erforderlich, wenn die zweite Un terüberschrift „Vermerk zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen“ nicht einschlägig ist.

83 © IDW Verlag GmbH

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