ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx

ISA [E-DE] 600 (Revised)

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil

Die Beteiligung der ABC Gesellschaft an der XYZ Gesellschaft, einem ausländischen assozi ierten Unternehmen, das im Laufe des Jahres erworben wurde und nach der Equity-Methode bilanziert wird, wird in der Konzernbilanz zum 31.12.20X1 mit $ 15 Millionen ausgewiesen und der Anteil von ABC am Reingewinn von XYZ in Höhe von $ 1 Million ist in der Konzerngesamt ergebnisrechnung für das dann endende Jahr enthalten. Wir waren nicht in der Lage, ausrei chende geeignete Prüfungsnachweise über den Buchwert der Beteiligung von ABC an XYZ zum 31.12.20X1 sowie über den Anteil von ABC am Reingewinn von XYZ für das Jahr zu erlangen, da uns der Zugang zu den Finanzinformationen, zum Management und zu den Ab schlussprüfern von XYZ verweigert wurde. Folglich war es uns nicht möglich festzustellen, ob an diesen Beträgen Anpassungen erforderlich waren. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Standards sind im Ab schnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzern unabhängig in Über einstimmung mit dem International Code of Ethics for Professional Accountants (including In ternational Independence Standards) des International Ethics Standards Board for Accoun tants (IESBA Code), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Über einstimmung mit dem IESBA Code erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränk tes Prüfungsurteil zu dienen.

Sonstige Informationen [oder – falls angebracht – eine andere Überschrift, z. B. „Andere Informationen als der Abschluss und der Vermerk des Abschlussprüfers hierzu“]

{Formulierung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des ISA 720 (Revised) 100 – vgl. Beispiel 6 in Anlage 2 des ISA 720 (Revised). Der letzte Absatz des Abschnitts „Sonstige Informationen“ in Beispiel 6 wäre zur Beschreibung des spezifischen Sachverhalts, der das eingeschränkte Prüfungsurteil begründet und sich auch auf die sonstigen Informationen aus wirkt, anzupassen.}

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Konzernabschluss 101

{Formulierung in Übereinstimmung mit ISA 700 (Revised) 102 – vgl. Beispiel 2 in ISA 700 (Revi sed)}

100 ISA 720 (Revised) „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informatio nen“. 101 In diesen Beispielen eines Vermerks des Abschlussprüfers kann es notwendig sein, die Begriffe „Management“ und „die für die Überwachung Verantwortlichen“ durch einen anderen Begriff zu ersetzen, wenn dieser im Zu sammenhang mit dem Rechtsrahmen in dem betreffenden Rechtsraum zutreffend ist. 102 ISA 700 (Revised) „Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Vermerks zum Abschluss“.

84 © IDW Verlag GmbH

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