ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx
ISA [E-DE] 600 (Revised)
● die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf grund von Irrtümern oder dolosen Handlungen in Übereinstimmung mit ISA [DE] 315 (Revised 2019) und ISA [DE] 240 109 ● im Fall einer Konzernabschlussprüfung in Übereinstimmung mit ISA [DE] 600 (Revi sed) das Verständnis von dem Konzern, und seinenm Teilbereichen und ihren Umfel dern sowie die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der Tätigkeiten von Teilbe reichsprüfern ● die Feststellung, ob und wie ein Sachverständiger des Abschlussprüfers in Überein stimmung mit ISA [DE] 620 einzubinden ist, und ● die Führungs- und Überwachungsstruktur der Einheit in Übereinstimmung mit [ IDW PS 470 n.F. (10.2021) bzw.] ISA 260 (Revised) 110 und [ IDW PS 475 bzw.] ISA 265 111 . ... 5.7 Ressourcen des Auftrags (Vgl. Tz. 25–28) ... Ressourcen für einen Prüfungsauftrag werden hauptsächlich von der Praxis zugewiesen oder zur Verfügung gestellt, wenngleich es Umstände geben kann, bei denen das Prüfungs team Ressourcen für den Prüfungsauftrag unmittelbar erlangt. Beispielsweise kann dies der Fall sein, wenn ein Teilbereichsprüfer nach Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften oder aus einem anderen Grund verpflichtet ist, ein Prüfungsurteil zum Abschluss eines Teilbereichs abzugeben und der Teilbereichsprüfer vom Teilbereichsmanagement auch beauftragt ist, Prüfungshandlungen im Auftrag des Konzernabschlussprüfersprüfungsteams durchzuführen. Unter solchen Umständen können die Regelungen oder Maßnahmen der Praxis den Auf tragsverantwortlichen zur Vornahme anderer Handlungen verpflichten, wie z.B. Anforderung von Informationen vom Teilbereichsprüfer, um festzustellen, ob ausreichende und geeignete Ressourcen zugewiesen oder zur Verfügung gestellt sind. ... 5.7.6 Unzureichende oder ungeeignete Ressourcen (Vgl. Tz. 27) ... Sind bei einer Konzernabschlussprüfung unzureichende oder ungeeignete Ressourcen in Bezug auf die zu einem Teilbereich vom Teilbereichsprüfer durchgeführten Tätigkeiten vor handen, kann der Auftragsverantwortliche den Sachverhalt mit dem Teilbereichsprüfer, dem Management oder der Praxis diskutieren, um ausreichende und geeignete Ressourcen zur Verfügung zu stellen. ... 5.8 Auftragsdurchführung ... 5.8.2 Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht (Vgl. Tz. 30)
A60
A76
109 ISA [DE] 240 „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen“. 110 [ IDW Prüfungsstandard: Grundsätze für die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen (IDW PS 470 n.F. (10.2021)) bzw.] ISA 260 (Revised) „Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen“. 111 [ IDW Prüfungsstandard: Mitteilung von Mängeln im internen Kontrollsystem an die für die Überwachung Verantwortlichen und das Management (IDW PS 475) bzw.] ISA 265 „Mitteilung von Mängeln im internen Kontrollsystem an die für die Überwachung Verantwortlichen und das Management“.
95 © IDW Verlag GmbH
Made with FlippingBook Ebook Creator