ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx

ISA [E-DE] 600 (Revised)

schluss relevant ist und nach den Regelungen oder Maßnahmen des Konzernabschlussprü fers der Konsultation 106 unterliegt, ist der Teilbereichsprüfer in der Lage, dasden Konzernab schlussprüferprüfungsteam auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen. ... 5.5 Relevante berufliche Verhaltensanforderungen, einschließlich derjenigen zur Unabhängigkeit (Vgl. Tz. 16–21) 5.5.1 Relevante berufliche Verhaltensanforderungen (Vgl. Tz. 1, 16–21) A38 ISA [DE] 200 107 erfordert, dass der Abschlussprüfer die für Abschlussprüfungen relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen, einschließlich derjenigen zur Unabhängigkeit, einhält. Die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen können in Abhängigkeit von der Art und den Umständen des Auftrags variieren. Zum Beispiel können bestimmte Anforderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit nur bei der Durchführung von Abschlussprüfungen kapital marktnotierter Einheiten einschlägig sein. ISA [DE] 600 (Revised) enthält zusätzliche Anfor derungen und erläuternde Hinweise zu denjenigen in diesem ISA [DE] hinsichtlich Kommuni kationen über relevante berufliche Verhaltensanforderungen mit Teilbereichsprüfern. ... 5.6 Annahme und Fortführung von Mandantenbeziehungen und Prüfungsaufträgen (Vgl. Tz. 22–24) ... A53 Während des Annahme- und Fortführungsprozesses erlangte Informationen können den Auf tragsverantwortlichen bei der Einhaltung der Anforderungen dieses ISA [DE] und beim Tref fen fundierter Entscheidungen über angemessene Vorgehensweisen unterstützen. Solche Informationen können einschließen: ● Informationen über die Größe, Komplexität und Art der Einheit, einschließlich, ob es sich um eine Konzernabschlussprüfung handelt, der Branche, in der sie tätig ist und der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze ● Zeitplan der Einheit für die Berichterstattung, wie z.B. auf Zwischen- und Endstufen ● in Bezug auf Konzernabschlussprüfungen die Art der Beherrschungsverhältnisse zwi schen der Mutter und ihren Einheiten und GeschäftsbereichenTeilbereichen und ● ob es seit dem vorhergehenden Prüfungsauftrag in der Einheit oder der Branche, in der die Einheit tätig ist, Änderungen gegeben hat, die sich auf die Art der erforderlichen Ressourcen sowie auf die Weise auswirken können, in der die Tätigkeit des Prüfungs teams angeleitet, beaufsichtigt und durchgesehen werden wird. Während der Annahme und Fortführung erlangte Informationen können auch bei der Einhal tung der Anforderungen anderer ISA [DE] sowie dieses ISA [DE] relevant sein, z.B. in Bezug auf: ● die Schaffung eines Verständnisses von den Bedingungen des Prüfungsauftrags, wie nach ISA [DE] 210 108 erforderlich A54

106 Siehe Tz. 35. 107 ISA [DE] 200, Tz. 14 und A16-A19. 108 ISA [DE] 210 „Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge“, Tz. 9

94 © IDW Verlag GmbH

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