ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx
ISA [E-DE] 600 (Revised)
D.A21A.1 Bei Gemeinschaftsprüfungen ist IDW Prüfungsstandard: Zur Durchführung von Gemein schaftsprüfungen (Joint Audit) (IDW PS 208 (08.2021)) einschlägig. ... 5.3.1.2 Anwendung der Regelungen oder Maßnahmen der Praxis durch die Mitglieder des Prüfungsteams (Vgl. Tz. 9, 12(d), 17) ... A24 Insbesondere können die Regelungen oder Maßnahmen der Praxis von der Praxis oder dem Auftragsverantwortlichen erfordern, Handlungen vorzunehmen, die sich von den für Fachper sonal einschlägigen unterscheiden, wenn ein Verständnis davon erlangt wird, ob eine Person aus einer anderen Praxis: ● über die angemessenen Kompetenzen und Fähigkeiten zur Durchführung des Prü fungsauftrags verfügt. Beispielsweise würde die Person nicht den Einstellungs- und praktischen Aus- und Fortbildungsprozessen der Praxis unterliegen und daher können die Regelungen oder Maßnahmen der Praxis erklären, dass diese Feststellung durch andere Handlungen vorgenommen werden kann, wie z.B. Erlangung von Informationen von der anderen Praxis oder einer Zulassungs- oder Registrierungsbehörde. Textzif fern 2619 und A59-A6438 von ISA [DE] 600 (Revised) enthalten erläuternde Hinweise zur Erlangung eines Verständnisses der Kompetenzen und Fähigkeiten der Teilbe reichsprüfer. ● die für die Konzernabschlussprüfung relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen versteht. Beispielsweise würde die Person nicht der praktischen Fortbildung der Praxis in Bezug auf die Regelungen oder Maßnahmen der Praxis zu relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen unterliegen. Die Regelungen oder Maßnahmen der Praxis können erklären, dass dieses Verständnis durch andere Handlungen erlangt wird, wie z.B. durch Zurverfügungstellung von Informationen, Handbüchern oder Leitfäden, wel che die Bestimmungen der relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen enthalten, die bei dem Prüfungsauftrag für die Person einschlägig sind. ● die Unabhängigkeit bestätigen wird. Beispielsweise kann es sein, dass nicht zum Fach personal gehörende Personen nicht in der Lage sind, Unabhängigkeitserklärungen di rekt in den Unabhängigkeitssystemen der Praxis auszufüllen. Die Regelungen oder Maßnahmen der Praxis können erklären, dass solche Personen den Nachweis ihrer Unabhängigkeit in Bezug auf den Prüfungsauftrag auf andere Weisen erbringen kön nen, wie z.B. durch schriftliche Bestätigung. Erfordern Regelungen oder Maßnahmen der Praxis unter bestimmten Umständen die Vor nahme spezifischer Tätigkeiten (z.B. Konsultation zu einem bestimmten Sachverhalt), kann es notwendig sein, die diesbezüglichen Regelungen oder Maßnahmen der Praxis an nicht zum Fachpersonal gehörende Personen zu kommunizieren. Solche Personen sind dann in der Lage, den Auftragsverantwortlichen aufmerksam zu machen, falls der Umstand eintritt, und dies versetzt den Auftragsverantwortlichen in die Lage, die Regelungen oder Maßnah men der Praxis einzuhalten. Identifiziert bspw. in einer Konzernabschlussprüfung ein Teilbe reichsprüfer bei der Durchführung von Prüfungshandlungen zu den Finanzinformationen ei nes Teilbereichs einen schwierigen oder umstrittenen Sachverhalt, der für den Konzernab- A25
93 © IDW Verlag GmbH
Made with FlippingBook Ebook Creator