ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx

ISA [E-DE] 600 (Revised)

AUS ISA [DE] 600 (REVISED) RESULTIERENDE FOLGEÄNDERUNGEN IN ANDEREN ISA [DE]

Anmerkung : Nachfolgende Änderungen sind Folgeänderungen in anderen Internationalen Standards [ISA DE], die aus der Verabschiedung von ISA [DE] 600 (Revised) resultieren. Diese Änderungen werden zeitgleich mit ISA [DE] 600 (Revised) in Kraft treten und sind dar gestellt unter Kennzeichnung der Änderungen gegenüber den zuletzt genehmigten Fassungen der Internationalen Standards, die geändert werden. Die Fußnotennummerierung in diesen Änderungen stimmt nicht mit den Internationalen Standards überein, die geändert werden, und auf diese Internationalen Standards soll verwiesen werden.

INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 220 (REVISED) QUALITÄTSMA NAGEMENT BEI EINER ABSCHLUSSPRÜFUNG ...

5. Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen 5.1 Anwendungsbereich dieses ISA [DE] (Vgl. Tz. 1)

A1

Dieser ISA [DE] gilt für sämtliche Abschlussprüfungen einschließlich Konzernabschlussprü fungen. ISA [DE] 600 (Revised) 105 behandelt besondere Überlegungen, die für Konzernab schlussprüfungen gelten und wenn Teilbereichsprüfer eingebunden sind. ISA [DE] 600 (Revi sed) – notwendigenfalls an die Umstände angepasst – kann auch bei einer Abschlussprü fung von Nutzen sein, bei der das Prüfungsteam Personen aus einer anderen Praxis ein schließt. Beispielsweise kann ISA [DE] 600 (Revised) von Nutzen sein, wenn eine solche Person zur Teilnahme an einer körperlichen Bestandsaufnahme von Vorräten, zur Inaugen scheinnahme von Sachanlagen oder zur Durchführung von Prüfungshandlungen bei einem Shared-Service-Center an einem entfernten Standort eingebunden wird. ... 5.3 Definitionen 5.3.1 Prüfungsteam (Vgl. Tz. 12(d)) ... Führen Gemeinschaftsprüfer eine Abschlussprüfung durch, stellen die gemeinschaftlich für den Auftrag Verantwortlichen und ihre Prüfungsteams gemeinsam den „Auftragsverantwortli chen“ und das „Prüfungsteam“ für die Zwecke der[ IDW PS und] ISA [DE] dar. Dieser ISA [DE] behandelt jedoch nicht die Beziehung zwischen Gemeinschaftsprüfern oder die Tätig keit, die ein Gemeinschaftsprüfer im Verhältnis zur Tätigkeit des anderen Gemeinschaftsprü fers durchführt.

A21A

105 ISA [DE] 600 (Revised) „Besondere Überlegungen zu – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbe reichsprüfern)“.

92 © IDW Verlag GmbH

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