ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx
ISA [E-DE] 600 (Revised)
und weitere Handlungen vorzunehmen. Zum Beispiel verpflichtet der vom International Ethics Standards Board for Accountants herausgegebene International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) (IESBA Code) den Abschlussprüfer, Schritte zur Reaktion auf identifizierte oder vermutete Verstöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften zu ergreifen sowie festzustellen, ob weitere Hand lungen notwendig sind. Solche Schritte können die Kommunikation identifizierter oder vermu teter Verstöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften an andere zwischen Prüfern innerhalb des Prüfungsteamseines Konzerns – einschließlich eines für den Konzernprü fungsauftrag Verantwortlichen, Teilbereichsprüfern oder anderern Prüfern, die bei Teilberei chenEinheiten oder Geschäftsbereichen eines Konzerns Tätigkeiten für andere Zwecke als die Konzernabschlussprüfung durchführen, – einschließen. 113 ...
INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 300 PLANUNG EINER ABSCHLUSSPRÜFUNG
... 3 Anforderungen ... 3.3 Planungsaktivitäten ...
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Der Auftragsverantwortliche hat die Prüfungsstrategie und das Prüfungsprogramm durchzu sehen. ... 4 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen ... 4.4 Planungsaktivitäten 4.4.1 Die Prüfungsstrategie (Vgl. Tz. 7-8) Unter dem Vorbehalt, dass die Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers zur Risikobeurtei lung abgeschlossen sind, kann der Prozess der Entwicklung der Prüfungsstrategie, bspw. Folgendes einschließen: ● die Art der Ressourcen (personelle, technologische oder intellektuelle), die für be stimmte Prüfungsbereiche einzusetzen sind. Beispielsweise der Einsatz von erfahre nen Teammitgliedern in Bereichen mit hohem Risiko oder die Zuordnung von Sachver ständigen zur Behandlung von komplexen Sachverhalten; ● den Umfang an Ressourcen, die in bestimmten Prüfungsbereichen einzusetzen sind. Beispielsweise die Anzahl der eingesetzten Teammitglieder zur Teilnahme an der kör perlichen Bestandsaufnahme an mehreren Standorten eingesetzten Teammitglieder, Art und der Umfang der Anleitung und Beaufsichtigung von Teilbereichsprüfern und der
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113 Siehe z.B. Tz. R360.16-360.A1 des IESBA Code.
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