ISSA [E-DE] 5000

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A83 Was ausreichende Nachhaltigkeitskompetenz darstellt, hängt von den Auftragsumständen ab und ist von Auftrag zu Auftrag unterschiedlich. Ob der Auftragsverantwortliche über ausrei chende Nachhaltigkeitskompetenz verfügt, um Verantwortlichkeit für die zum Auftrag gezoge nen Schlussfolgerungen zu übernehmen, ist eine Frage des pflichtgemäßen Ermessens und kann die Würdigung von Faktoren beinhalten, wie z.B.: ● dem Ermessen, das mit der Beurteilung verbunden ist, ob die Kriterien, deren Anwen dung der Prüfer bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen erwartet, für die Auftragsumstände geeignet sind ● dem Ermessen, das mit der Feststellung verbunden ist, ob die im Umfang der betriebs wirtschaftlichen Prüfung enthaltenen Nachhaltigkeitsinformationen angemessen sind ● der Art und Komplexität der Nachhaltigkeitssachverhalte ● inwieweit die Nachhaltigkeitssachverhalte präzise messbar sind oder ob es einen ho hen Grad an Messunsicherheit gibt, bei dem bedeutsame Kenntnisse und Beurtei lungsvermögen notwendig sein können ● der Kompetenz und bisherigen Erfahrungen des Auftragsverantwortlichen und des Prü fungsteams in Bezug auf Nachhaltigkeitssachverhalte. 5.7.2. Relevante berufliche Verhaltensanforderungen, einschließlich derjenigen zur Unabhängigkeit 5.7.2.1. Verantwortlichkeiten des Auftragsverantwortlichen für relevante berufliche Verhaltensanforderungen (Vgl. Tz. 35-37) A84 Offene und robuste Kommunikation zwischen den Mitgliedern des Prüfungsteams über rele vante berufliche Verhaltensanforderungen kann auch unterstützen beim: ● Lenken der Aufmerksamkeit der Mitglieder des Prüfungsteams auf relevante berufliche Verhaltensanforderungen, die von besonderer Bedeutung für den betriebswirtschaftli chen Prüfungsauftrag sein können, und ● Informierthalten des Auftragsverantwortlichen über Sachverhalte, die für Verständnis und Erfüllung relevanter beruflicher Verhaltensanforderungen und diesbezüglicher Re gelungen oder Maßnahmen der Praxis durch das Prüfungsteam relevant sind. A85 In Übereinstimmung mit [ IDW QMS 1 (09.2022) bzw.] ISQM 1 schließen die Reaktionen der Praxis zur Behandlung der qualitätsgefährdenden Risiken in Bezug auf relevante berufliche Verhaltensanforderungen, einschließlich derjenigen zur Unabhängigkeit von Mitgliedern des Prüfungsteams, Regelungen oder Maßnahmen zur Identifizierung, Beurteilung und Behand lung von Gefährdungen der Einhaltung der relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen ein. A86 Angemessene Handlungen, die die Praxis zur Behandlung von Gefährdungen der Einhaltung relevanter beruflicher Verhaltensanforderungen vornehmen kann, können z.B. einschließen: ● Befolgung der Regelungen oder Maßnahmen der Praxis hinsichtlich Verletzungen rele vanter beruflicher Verhaltensanforderungen, einschließlich Kommunikation an die oder Konsultation mit den geeigneten Personen, so dass angemessene Handlungen vorge nommen werden können, einschließlich, sofern einschlägig, (einer) Disziplinarmaß nahme(n)

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