ISSA [E-DE] 5000
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● Einbindung geeigneter Ressourcen, um Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nach weisen über Nachhaltigkeitsinformationen bzgl. Konzernteilbereichen und Teilberei chen der Wertschöpfungskette durchzuführen. ● Modifizierung von Art, zeitlicher Einteilung und Umfang der Anleitung, Beaufsichtigung oder Durchsicht, z.B. durch mehr persönliche Aufsicht auf häufigerer Basis oder vertief tere Durchsichten bestimmter Arbeitspapiere ● Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen, wenn das Management ungebührlichen Druck ausübt oder das Prüfungsteam Schwierigkeiten erfährt bei der Erlangung von Zugang zu Aufzeichnungen, Einrichtungen, bestimmten Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder Anderen, von denen Nachweise gefragt sein können. 5.7.3.2. Pflichtgemäßes Ermessen (Vgl. Tz. 40) A93 Pflichtgemäßes Ermessen ist für die ordnungsgemäße Durchführung einer betriebswirtschaft lichen Prüfung unerlässlich. Denn die Auslegung relevanter beruflicher Verhaltensanforderun gen und der ISSA [DE] sowie die fundierten Entscheidungen, die während des gesamten Auf trags erforderlich sind, können nicht ohne die Anwendung relevanter praktischer Aus- und Fortbildung, Kenntnisse und Erfahrungen auf die Tatsachen und Umstände vorgenommen werden. Pflichtgemäßes Ermessen ist insb. notwendig für Entscheidungen (über): ● das Vorliegen der Vorbedingungen für eine betriebswirtschaftliche Prüfung ● Wesentlichkeit und Prüfungsrisiko ● Art, zeitliche Einteilung und Umfang von Prüfungshandlungen, die dazu genutzt wur den, die Anforderungen dieses ISSA [DE] und etwaiger anderer relevanter ISSA [DE] zu erfüllen und Nachweise zu erlangen, einschließlich, wo und in welchem Maße es notwendig ist, Prüfungshandlungen bei Einheiten entlang der Wertschöpfungskette der Einheit durchzuführen. ● die Beurteilung, ob ausreichende geeignete Nachweise erlangt wurden und ob es not wendig ist, Weiteres zu tun, um die Ziele dieses ISSA [DE] und etwaiger anderer rele vanter ISSA [DE] zu erreichen. Insbesondere im Falle einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit ist pflichtgemäßes Ermessen erforderlich bei der Be urteilung, ob ein aussagekräftiger Grad an Prüfungssicherheit erlangt wurde ● die angemessenen Schlussfolgerungen, die auf Grundlage der erlangten Nachweise zu ziehen sind ● die bei der Ausübung kritischer Grundhaltung vorzunehmenden Handlungen ● ob die Einbindung des Auftragsverantwortlichen während des gesamten Auftrags aus reichend und angemessen war, so dass der Auftragsverantwortliche die Grundlage für die Feststellung hat, ob die vorgenommenen bedeutsamen Beurteilungen und die ge zogenen Schlussfolgerungen angesichts der Art und Umstände des Auftrags angemes sen sind. A94 Das von einem Prüfer erwartete pflichtgemäße Ermessen zeichnet sich dadurch aus, dass es von einem Prüfer ausgeübt wird, dessen praktische Aus- und Fortbildung, Kenntnisse und Erfahrungen zur Entwicklung der notwendigen Kompetenzen beigetragen haben, um vertret bare Beurteilungen zu erzielen.
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