ISSA [E-DE] 5000
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● Fähigkeit des Teams, eine kritische Grundhaltung und pflichtgemäßes Ermessen aus zuüben ● Verständnis des Teams von den Regelungen oder Maßnahmen der Praxis. A99 Nachhaltigkeitsprüfungen können sich auf eine große Bandbreite von Nachhaltigkeitssachver halten beziehen, die spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse erfordern, die über diejenigen hin ausgehen, die der Auftragsverantwortliche und andere Mitglieder des Prüfungsteams besit zen, und für die die Tätigkeit eines Sachverständigen des Prüfers genutzt wird. Ein Sachver ständiger des Prüfers kann entweder ein interner Sachverständiger des Prüfers sein (der ein Mitglied des Prüfungsteams ist) oder ein externer Sachverständiger des Prüfers. Bei einem internen Sachverständigen des Prüfers kann es sich um einen Partner oder fachlichen Mitar beiter (d.h. Fachpersonal) – einschließlich vorübergehend beschäftigter Mitarbeiter – der Pra xis des Prüfers oder eines Netzwerkmitglieds handeln. Es kann notwendig sein, dass ein Sach verständiger des Prüfers den Prüfer in einem oder mehreren Bereichen unterstützt. Beispiele: ● Erlangung eines Verständnisses von der Einheit und ihrem Umfeld, einschließlich ihrer internen Kontrollen ● Durchführung von Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung ● Reaktion auf Risiken, einschließlich der Festlegung und Umsetzung allgemeiner Reaktionen auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen der Nachhal tigkeitsinformationen ● Beurteilung des ausreichenden Umfangs und der Eignung der bei der Bildung ei nes Prüfungsurteils zu den Nachhaltigkeitsinformationen erlangten Nachweise. A100 Würdigungen bei der Entscheidung über die Hinzuziehung eines Sachverständigen des Prü fers können einschließen: ● ob das Management bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen einen Sach verständigen des Managements hinzugezogen hat (siehe Tz. A101) ● die Art und Bedeutung der Nachhaltigkeitsinformationen, einschließlich ihrer Komplexi tät ● die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen ● die erwartete Art von Prüfungshandlungen als Reaktion auf identifizierte Risiken, ein schließlich der Kenntnisse und Erfahrungen des Prüfers über die Tätigkeit von Sach verständigen bzgl. solcher Sachverhalte sowie der Verfügbarkeit alternativer Quellen für Nachweise. A101 Wenn das Management bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen einen Sachver ständigen des Managements hinzugezogen hat, kann die Entscheidung des Prüfers über die Hinzuziehung eines Sachverständigen des Prüfers auch durch Faktoren beeinflusst werden wie z.B.: ● Art, Umfang und Ziele der Tätigkeit des Sachverständigen des Managements ● ob der Sachverständige des Managements bei der Einheit angestellt oder ein von ihr beauftragter Dritter ist, um relevante Dienstleistungen zu erbringen
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